Antrag auf Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahl-Grabstätte
Wahlgräber sind Grabstätten für Erd- und Feuerbestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht erworben werden kann. Das Nutzungsrecht ist verlängerbar, es besteht jedoch kein Anspruch auf Verleihung oder Verlängerung von Nutzungsrechten an einer bestimmten Grabstätte bzw. auf Unveränderlichkeit der Umgebung. Das Nutzungsrecht kann vor seinem Ablauf durch Zahlung der festgesetzten Gebühr um mindestens 1 Jahr, höchstens 25 Jahre verlängert werden. Wiederholte Verlängerungen sind möglich.
Forms/Online Services
- Online beantragen - Nutzungsrecht an einer Wahl-Grabstätte verlängern
- Verlängerung des Nutzungsrechtes Antrag auf Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Wahl-Grabstätte
Voraussetzungen
Vorhandene Wahl-Grabstätte
Verfahrensablauf
Auf Antrag des Nutzungsberechtigten kann das Nutzungsrecht zwischen 1 und 25 Jahre verlängert werden. Nach Bearbeiten des Antrages wird ein entsprechender Gebührenbescheid und eine Nutzungsurkunde dem Nutzungsberechtigten zugesandt. Das Nutzungsrecht entsteht erst nach Zahlung der fälligen Gebühr.
Erforderliche Unterlagen
-
Kosten
Jahresgebühren:
- Erdwahlgrab:
- Einzelplatz (Wahlgrabstätte 01): 84,60 € pro Jahr
- Doppelplatz (Wahlgrabstätte 02): 169,20 € pro Jahr
- Urnenwahlgrab (Urnenwahlgrabstätte 01): 81,30 € pro Jahr
Bitte überweisen Sie die fällige Gebühr (Gesamtbetrag) erst nach Erhalt des Gebührenbescheids.
Rechtsgrundlage
Satzung der Eigenbetriebe Friedhöfe
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 10.01.2022 freigegeben.