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Antrag auf Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahl-Grabstätte

Wahlgräber sind Grabstätten für Erd- und Feuerbestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht erworben werden kann. Das Nutzungsrecht ist verlängerbar, es besteht jedoch kein Anspruch auf Verleihung oder Verlängerung von Nutzungsrechten an einer bestimmten Grabstätte bzw. auf Unveränderlichkeit der Umgebung. Das Nutzungsrecht kann vor seinem Ablauf durch Zahlung der festgesetzten Gebühr um mindestens 1 Jahr, höchstens 25 Jahre verlängert werden. Wiederholte Verlängerungen sind möglich.

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Voraussetzungen

Vorhandene Wahl-Grabstätte

Verfahrensablauf

Auf Antrag des Nutzungsberechtigten kann das Nutzungsrecht zwischen 1 und 25 Jahre verlängert werden. Nach Bearbeiten des Antrages wird ein entsprechender Gebührenbescheid und eine Nutzungsurkunde dem Nutzungsberechtigten zugesandt. Das Nutzungsrecht entsteht erst nach Zahlung der fälligen Gebühr.

Erforderliche Unterlagen

-

Kosten

Jahresgebühren:

  • Erdwahlgrab:
    • Einzelplatz (Wahlgrabstätte 01): 84,60 € pro Jahr
    • Doppelplatz (Wahlgrabstätte 02): 169,20 € pro Jahr
  • Urnenwahlgrab (Urnenwahlgrabstätte 01): 81,30 € pro Jahr


Bitte überweisen Sie die fällige Gebühr (Gesamtbetrag) erst nach Erhalt des Gebührenbescheids.

Rechtsgrundlage

Satzung der Eigenbetriebe Friedhöfe

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 10.01.2022 freigegeben.