Angrenzerbeteiligung – Einsicht in Pläne nehmen & Einwendungen erheben
Bei Bauvorhaben müssen Eigentümer angrenzender Grundstücke, die sogenannten Angrenzer, am Bauverfahren beteiligt werden. Die Angrenzer werden über das geplante Bauvorhaben benachrichtigt und dürfen Einsicht in die geplanten Baumaßnahmen nehmen. Einwendungen oder Bedenken gegen das Vorhaben können bei der Gemeinde schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Gemeinde kann auch sonstige Eigentümer benachbarter Grundstücke (sonstige Nachbarn) hinzuziehen, wenn das Bauvorhaben nachbarlich geschützte Belange berührt.
Die Angrenzer müssen nicht beteiligt werden, wenn
- sie durch das geplante Bauvorhaben offensichtlich nicht berührt werden
- sie bereits eine schriftliche Zustimmung abgegeben oder die Bauvorlagen unterschrieben haben
Forms/Online Services
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Online Angrenzerbeteiligung - Einwendungen erheben
Bei Baugenehmigungsverfahren
Voraussetzungen
Keine
Verfahrensablauf
Die Eigentümer, der an das Baugrundstück angrenzenden Grundstücke (Angrenzer), werden über den Eingang des Antrages für das geplante Bauvorhaben benachrichtigt. Gleichzeitig erhalten die Angrenzer die Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen die Bauvorlagen einzusehen und Einwendungen zu dem Bauvorhaben vorzubringen.
Die Baurechtsbehörde prüft den Antrag auf Übereinstimmung mit den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften und hört die Stellen, deren Aufgabenbereich berührt werden an. Wenn sämtliche Stellungnahmen vorliegen, erfolgt die Entscheidung über den Bauantrag.
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
Keine
Hinweise
Keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 22.12.2022 freigegeben.