Anerkennung als Prüf-, Zertifizierung- oder Überwachungsstelle (PÜZ-Stelle) nach Landesbauordnung
Personen, Stellen oder Überwachungsgemeinschaften können auf Antrag als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) für Bauprodukte anerkannt werden. Die Anerkennung ist möglich als:
- Prüfstelle für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse
- Prüfstelle für die Überprüfung von Bauprodukten vor Bestätigung der Übereinstimmung
- Zertifizierungsstelle
- Überwachungsstelle für die Fremdüberwachung
- Überwachungsstelle für die Überwachung nach
- Prüfstelle für die Überprüfung nach
Die Anerkennung können Sie für einzelne oder mehrere Produkte, Produktbereiche oder Anforderungsbereiche erhalten. Wenn Sie die jeweiligen besonderen Anerkennungsvoraussetzungen erfüllen, können Sie als
- Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle,
- Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle
für dasselbe Produkt beziehungsweise denselben Produkt- oder Anforderungsbereich anerkannt werden.
Hinweis: Die Anerkennung von PÜZ-Stellen anderer Bundesländer gilt in Baden-Württemberg ebenfalls. Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsergebnisse von Stellen, die von einem anderen EU-EWR-Staat anerkannt worden sind, sind in Baden-Württemberg gleichgestellt.
Zuständige Stelle
Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.
Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: