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Altenpfleger, Arbeitserzieher, Haus- und Familienpfleger, Heilerziehungsassistent, Heilpädagoge, Jugend- und Heimerzieher, Sozialarbeiter, Sozialpädagoge mit ausländischer Berufsausbildung – Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung beantragen

Wenn Sie in Deutschland in einem bestimmten Pflege- oder Sozialberuf ohne Einschränkung tätig sein wollen, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis.
Die Erlaubnis berechtigt Sie, die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen und den Beruf auszuüben.

Die Erlaubnis benötigen Sie für  folgende Berufe:

  • Altenpfleger oder -pflegerin
  • Altenpflegehelfer oder -pflegehelferin
  • Arbeitserzieher oder -erzieherin
  • Haus- und Familienpfleger oder -pflegerin
  • Heilerziehungsassistent oder -assistentin
  • Heilerziehungspfleger oder -pflegerin
  • Heilpädagoge oder Heilpädagogin
  • Staatlich anerkannter Erzieher oder staatlich anerkannte Erzieherin, Schwerpunkt Jugend- und Heimerziehung
  • Sozialarbeiter oder Sozialarbeiterin
  • Sozialpädagoge oder Sozialpädagogin

Staatsangehörige der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums, die nur vorübergehend und gelegentlich in Deutschland arbeiten wollen, benötigen keine staatliche Erlaubnis. Sie müssen Ihre Tätigkeit aber der zuständigen Stelle melden. Weitere Auskünfte erteilt die zuständige Stelle.

Lassen Sie sich zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses kostenlos beraten. Sie haben auf diese Beratung einen gesetzlichen Anspruch. Die speziell geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unten genannten Beratungsstellen werden mit Ihnen besprechen, welche Möglichkeiten mit Ihrer Qualifikation bestehen und welches Vorgehen am sinnvollsten scheint. Sie werden Sie auch bei einer Antragstellung und der Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente unterstützen.

Zuständige Stelle

Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: