Procedure descriptions
7.1 - Basisförderung von Amateur-Bundesligsten
Forms/Online Services
Die Stadt Freiburg fördert in Anerkennung der Bedeutung des Sports für unsere Gesellschaft die Freiburger Sportvereine im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel durch Zuschüsse zur Basisförderung von Amateur-Bundesligsten.
Responsible authority
Voraussetzungen
Der Verein
- muss mindestens 3 Jahren im Vereinsregister eingetragen sein.
- muss durch angemessene Mitgliedsbeiträge seine eigenen Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.
- muss seinen Sitz in Freiburg haben.
- muss Mitglied von mindestens einer Gliederung des Deutschen Olympischen Sportbundes sein.
- muss den Erwerb der Mitgliedschaft von allen Bürger_innen unbegrenzt ermöglichen
- muss gemeinnützig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung sein.
Spielklasse:
- Teilnahme einer Mannschaft des Sportvereins in einer olympischen/paralympischen Sportart/Disziplin an Meisterschaftskämpfen der 1. oder 2. Amateur-Bundesliga, die eine 4-stufige Gliederung des Ligabetriebs Aufbau haben muss.
- Teilnahme einer Mannschaft des Sportvereins in einer olympischen/paralympischen Sportart/Disziplin an Meisterschaftskämpfen der 1. Amateur-Bundesliga, die keine 4-stufige Gliederung des Ligabetrieb hat
- Teilnahme einer Mannschaft des Sportvereins an der höchsten Turnier- oder Spielklasse einer World Games Sportart/Disziplin.
Verfahrensablauf
Antragsformular der Stadt Freiburg.
Fristen
Der antragstellende Verein stellt frühzeitig den Antrag an das Sportreferat.
Erforderliche Unterlagen
-
Kosten
-
Hinweise
Die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses muss mit Hilfe des Formulars bestätigt werden.
Rechtsgrundlage
§ 13 Sportförderungsrichtlinien der Stadt Freiburg
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 06.06.2024 freigegeben.