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3.4 Batteriespeicher für Photovoltaik - Klimafreundlich Wohnen - Förderung beantragen entfällt ab dem 1. Juni 2025

Ab dem 1. Juni 2025 gibt es nach Beschluss des Gemeinderats keinen Zuschuss mehr für die Anschaffung eines Batteriespeichers für Photovoltaikanlagen.

Voraussetzungen

Keine

Verfahrensablauf

Keiner

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

Keine

Hinweise

Keine

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 01.06.2025 freigegeben.

Es ist nicht immer leicht, die richtige Anlaufstelle in der Stadtverwaltung zu finden und herauszufinden, auf welche Leistungen man Anspruch hat. Die Sozialberatung bietet hier konkrete Unterstützung. Sie informiert über mögliche Leistungen und hilft bei Anträgen und steht auch bei Fragen zur Existenzsicherung oder zu Leistungen der Pflege beratend zur Seite.

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