2.2 Heizungstausch erneuerbar - Klimafreundlich Wohnen - Förderung beantragen
Mit dem Programm "Klimafreundlich Wohnen" fördert die Stadt Freiburg die energetische Sanierung von Gebäuden.
Die Stadt fördert die Umstellung besonders ineffizienter Altanlagen auf umweltfreundliche Heizkessel mit einem pauschalen Betrag von 1.000 Euro. Als besonders ineffizient gelten Heizkessel ohne Brennwertkesselnutzung auf Basis fossiler Energien wie z.B. Öl oder eine bestehende Elektroheizung, wie beispielsweise eine Nachtspeicherheizung. Diese müssen durch eine Biomasseanlage, eine effiziente Wärmepumpe oder durch die Einbindung einer heizungsunterstützenden Solarthermieanlage bzw. eine Brennstoffzelle, Kraft-Wärme Kopplung auf der Basis von Biogas modernisiert werden.
Es muss gleichzeitig eine Förderung des Bundesförderprogramm „Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)“ der BAFA oder das Förderprogramm KfW 270 Erneuerbare Energien – Standard oder KfW 433
Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle in Anspruch genommen werden.
Forms/Online Services
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Infoseite zum Förderprogramm "Klimafreundlich Wohnen"
Weiterführende Informationen & Überblick über alle Förderbausteine
- Online Förderung beantragen - Klimafreundlich Wohnen Baustein 2.2 Heizungsaustausch
Responsible authority
Voraussetzungen
- Der Heizungstausch wurde im Rahmen des BEG EM bereits gefördert
- Es handelt sich um eine Errichtung einer förderfähigen...
- Solarthermieanlage zur Unterstützung und Modernisierung einer Heizungsanlage auf Basis fossiler Energien,
- Biomasseanlage im Austausch gegen eine Heizungsanlage auf Basis fossiler Energien,
- effizienten Wärmepumpenanlage im Austausch gegen eine Heizungsanlage auf Basis fossiler Energien,
- Brennstoffzelle im Austausch gegen eine Heizungsanlage auf Basis fossiler Energien oder
- Heizung mit erneuerbaren Energien im Austausch gegen eine Heizungsanlage auf Basis fossiler Energien.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag online inkl. aller Nachweise einreichen. Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie von uns eine Rückmeldung, ob ihr Antrag bewilligt wird sowie ggf. Informationen zur Auszahlung.
Fristen
Sie müssen den Antrag innerhalb von 6 Monaten nach der Durchführung der Maßnahme stellen.
Erforderliche Unterlagen
- Handwerkerrechnung über den Heizungstausch
- Zuwendungsbescheid der Einzelmaßnahme (BEG EM)
Kosten
Keine
Hinweise
Keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 07.07.2022 freigegeben.