2.1b Variantenvergleich Heizung - Klimafreundlich Wohnen - Förderung beantragen
Mit dem Programm "Klimafreundlich Wohnen" fördert die Stadt Freiburg die energetische Sanierung von Gebäuden.
Die Stadt Freiburg fördert die Erstellung von Variantenvergleiche zur Wärmeerzeugung (Energieversorgungskonzepte) in deren Rahmen die technisch / wirtschaftliche Machbarkeit verschiedener Energieversorgungen untersucht wird.
Forms/Online Services
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Infoseite zum Förderprogramm "Klimafreundlich Wohnen"
Weiterführende Informationen & Überblick über alle Förderbausteine
- Online Förderung beantragen - Klimafreundlich Wohnen Baustein 2.1.b Variantenvergleich
Responsible authority
Voraussetzungen
- Das betroffene Gebäude...
- ist nicht an eine Fernwärmeanlage angeschlossen.
- wird überwiegend zu Wohnzwecken genutzt.
- wird von mehreren Wohnparteien genutzt
- Im Variantenvergleich wird die technisch / wirtschaftliche Machbarkeit einer Energieversorgung über ein Blockheizkraftwerk (BHKW) mit anderen Energieversorgungen verglichen.
- Alle betrachteten Varianten erfüllen die gesetzlichen Vorgaben des Ernerubare-Wärme-Gesetz.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag schriftlich oder online inkl. aller Nachweise einreichen. Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie von uns eine Rückmeldung, ob ihr Antag bewilligt wird sowie ggf. Informationen zur Auszahlung.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung von schriftlichen Anträgen länger dauert.
Wenn Sie den Antrag online stellen, erhalten Sie von uns die Rückmeldungen direkt in Ihr Servicekonto über das Serviceportal. Damit wir Ihren Antrag möglichst schnell bearbeiten können, stellen wir Ihnen Rückfragen ggf. direkt an Ihr Servicekonto.
In beiden Fällen werden Sie umgehend über die in Ihrem Servicekonto hinterlegte E-Mailadresse über den neuen Antragsstatus informiert.
Fristen
Sie müssen den Antrag innerhalb von 6 Monaten nach der Erstellung des Variantenvergleichs stellen.
Erforderliche Unterlagen
- Rechnung der Beratung
- Variantenvergleich der Heizung
- Bei Wohnungseigentümergesellschaften:
Sitzungsprotokoll
Kosten
Keine
Hinweise
Keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 07.07.2022 freigegeben.