Leistungen
1.2 - Bestandserhebung Freiburger Sportverein
Onlineantrag und Formulare
Die Stadt Freiburg fördert in Anerkennung der Bedeutung des Sports für unsere Gesellschaft Freiburger Sportvereine im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel mit Zuschüssen. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, dass die Sportvereine jährlich zum 1. Januar ihre allgemeinen Angaben, Daten, Zahl der Vereinsmitglieder, die ausführenden Sportarten, ihre aktuellen Mitgliedsbeiträge, ihre geplanten Veranstaltungen sowie geplante Vereinsbaumaßnahmen mitteilen.
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Der Verein
- muss mindestens 3 Jahren im Vereinsregister eingetragen sein.
- muss durch angemessene Mitgliedsbeiträge seine eigenen Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.
- muss seinen Sitz in Freiburg haben.
- muss Mitglied von mindestens einer Gliederung des Deutschen Olympischen Sportbundes sein.
- muss den Erwerb der Mitgliedschaft von allen Bürger_innen unbegrenzt ermöglichen
- muss gemeinnützig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung sein.
Verfahrensablauf
Antragsformular "Bestandserhebung Sportvereine" der Stadt Freiburg
Fristen
Der Antrag ist ab 1. Januar des Kalenderjahres zu übermitteln und soll bis spätestens bis 31. März des Kalenderjahres beim Sportreferat eingegangen sein.
Sollte eine aktuelle Bestandserhebung bis zu diesem Termin nicht vorliegen, wird die allgemeine Anerkennung als „Freiburger Sportverein“ geprüft.
Erforderliche Unterlagen
Antragsformular "Bestandserhebung Sportvereine" der Stadt Freiburg
Kosten
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Hinweise
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Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 02.07.2024 freigegeben.



