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Europäischer Sozialfonds Plus

ESF Plus Freiburg 2027 – Förderung regionaler Projekte

 Europafahne am Rathaus

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) fördert den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt in Europa und unterstützt das europaweite Politikziel "Ein sozialeres Europa". Im Mittelpunkt stehen Investitionen in Menschen: Mit den Mitteln werden soziale Innovationen angestoßen und Förderbedarfe gedeckt, die nicht (allein) durch Bund, Länder oder Kommunen finanziert werden können.

Finanzrahmen Baden-Württemberg (2021–2027)

  • Gesamtvolumen für ESF Plus in Baden-Württemberg: ca. 218 Mio. Euro
  • Grundlage: ESF-Plus-Programm des Landes – zentrales Planungsdokument für die Förderperiode
  • Aufgaben des Programms: Festlegung von Zielen, strategischen Rahmenbedingungen und Zustimmung durch die Europäische Kommission
  • Verteilung: Ein Drittel der Mittel fließt in 42 regionale Arbeitskreise für Vor-Ort-Vorhaben.
  • Schwerpunkt regionaler Förderung: Stärkung von sozialer Inklusion, gesellschaftlicher Teilhabe und Bekämpfung von Armut

Fokus Freiburg 2027

Der Förderaufruf basiert auf der regionalen Arbeitsmarktstrategie 2027, die der ESF-Arbeitskreis Freiburg erarbeitet hat. Er orientiert sich am regionalen Bedarf und baut darauf auf.

Prioritäten (Stadt Freiburg 2027):

In der kommenden Förderperiode liegt der Fokus im Stadtkreis Freiburg auf Projekten für Menschen mit psychischen Belastungen sowie für schwer erreichbare Zielgruppen. Das gilt sowohl für die Förderlinie benachteiligter Schüler*innen und marginalisierter junger Menschen als auch für die Förderung besonders arbeitsmarktferner Langzeitarbeitsloser mit multiplen Vermittlungshemmnissen. Darüber hinaus sind Projekte willkommen, die quartiers- bzw. sozialraumspezifische Ansätze verfolgen.

  • Fördervolumen Freiburg 2027: 188.261 Euro
  • Laufzeit der Projekte: Gefördert werden Projekte mit ein- und zweijähriger Laufzeit im Durchführungszeitraum 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2027 oder 31. Dezember 2028 (bei 2-jähriger Förderung)
  • Voraussetzung: gesicherte Kofinanzierung
  • Kofinanzierung durch den ESF Plus: Projekte können grundsätzlich bis zu 40 Prozent aus dem ESF Plus gefördert werden. Der ESF-Plus-Anteil sollte nicht unter 30 Prozent liegen.
  • Grundsätze: Chancengleichheit, Geschlechtergerechtigkeit, Einhaltung der EU-Grundrechte-Charta

Zentrale Fördergrundlage

Fördergrundlage ist die regionale Arbeitsmarktstrategie 2027 der Stadt Freiburg. Alle Projektanträge müssen sich auf Inhalte dieser Strategie sowie auf die jeweilige Ausschreibung beziehen.

Anträge und Informationen

Antragszeitraum: 18. März – 1. Juni 2026

  • Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das ELAN-Portal ELAN-Portal
  • Weitere Informationen zur regionalen Förderung: www.esf-bw.de

Kontakt

Kontakt für interessierte Projektträger
im Stadtkreis Freiburg:

Amt für Soziales

Geschäftsstelle des Europäischen Sozialfonds
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Fax +49 761 2013109

Christine Asal
+49 761 201 3687

Kofinanziert vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg und von der Europäischen Union.