Bebauungspläne im Verfahren
Höhe (neu)

Plan-Nr. 2-100
Stadtteil Zähringen
Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften
Lage im Stadtgebiet
Das Plangebiet liegt rund 3,5 km Luftlinie von der Innenstadt (Altstadt) Freiburgs entfernt im Norden der Gemarkung Freiburg bzw. des Stadtteils Zähringen. Es schließt sich unmittelbar an die südlich davon gelegene Wohnbebauung des Höhewegs, des Burgackerwegs und der Vorderen Poche an, wird im Westen von der Rheintalbahn bzw. dem Höheweg und im Osten von den bewaldeten Hängen des Rosskopfes sowie einem vorgelagerten Streifen Offenland begrenzt. Im Norden grenzen Felder und Wiesen an das Plangebiet, die sich bis zur Gemarkungsgrenze bzw. bis zum etwa 400 m entfernten Rand des Gundelfinger Ortsteils Wildtal erstrecken.
Beschreibung des Plangebiets
Das rund 8,2 ha große, nach Westen hin abfallende Plangebiet ist aktuell von landwirtschaftlicher Acker- sowie Grünlandnutzung bzw. (privat-)gärtnerischer Nutzung geprägt. Diese baumbestandenen Wiesen- und Ackerflächen sind zusammen mit den östlich angrenzenden Waldhängen bestimmend für das dort wahrgenommene Landschaftsbild und Teil des Naherholungsgebiets für die Bewohner Zähringens. Nur in der nordwestlichen Ecke des Plangebiets steht ein einzelnes Wohnhaus, das vom Höheweg über einen bestehenden Feldweg zu erreichen ist.
Dieser in Ost-West-Richtung verlaufende Feldweg (Flst.-Nr. 10279) sowie die nördlich von ihm gelegenen Felder und Wiesen sind Teil des Landschaftsschutzgebiets „Rosskopf – Schlossberg“. Die Waldhänge im Osten liegen zudem im Flora-Fauna-Habitat-Gebiet „Kandelwald, Rosskopf und Zartener Becken“.
Die westlich vom Plangebiet in einem Geländeeinschnitt verlaufende Trasse der Rheintalbahn bildet eine räumliche Zäsur zu den westlich gelegenen Quartieren Zähringens. Die nächsten Querungsmöglichkeiten sind die südlich gelegene Bahnunterführung Pochgasse und die davon ca. 780 m weiter im Norden befindliche Bahnüberführung Wildtalstraße. Aufgrund der stark frequentierten Bahntrasse ist das Plangebiet von den davon ausgehenden Lärmimmissionen betroffen.
Für den Kfz-Verkehr ist das Plangebiet bislang nur eingeschränkt zu erreichen, lediglich der Burgackerweg sowie der Höheweg führen von der Pochgasse her zu dessen südlichen Rand. Der im Westen des Plangebiets entlangführende Höheweg ist Teil einer in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Radvorrangroute, für den Kfz-Verkehr ist er nicht durchgängig zu befahren. Die nächstgelegenen öffentlichen Nahverkehrsmittel sind am S-Bahn-Halt Zähringen, an der Stadtbahnhaltestelle Reutebachgasse (Linie 4) und an der Bushaltestelle Bernlappstraße (Linie 15) zu erreichen. Sie liegen jedoch vom Plangebiet mindestens 400 m (S-Bahn) und weit darüber hinaus entfernt.
Die im Süden unmittelbar ans Plangebiet anschließende, bestehende Wohnbebauung ist zum einen entlang von Höheweg und Vorderer Poche von Ein- und Zweifamilienhäusern und zum anderen insbesondere im Einzugsbereich des Burgackerwegs von Mehrfamilienhäusern / Geschosswohnungsbau geprägt.

Aufstellungsbeschluss: 28.03.2012
Formlose Darlegung:
27.05.2018 - 29.06.2018
Anhörung: -
Offenlagebeschluss: -
Offenlage: -
Satzungsbeschluss: -
14. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Höhe“
- Beschlussvorlage BA-18/012 mit Anlagen
1. Planentwurf für die 14. Änderung des FNP 2020
2. Protokoll der Unmwelterheblichkeitsprüfung vom 10.06.2018 für den Bereich Zähringen - Höhe (neu)
frühzeitige Beteiligung
- Bekanntmachung (268,2 KB)
- Beschlussvorlage BA-17/007 mit Anlagen
1. Lageplan Verfahrensgebiet mit Bruttobauland (Kernbereich)
2. Ausschreibung und Aufgabenstellung zur Mehrfachbeauftragung (Entwurf vom 07.12.2016) - Beschlussvorlage BA-17/007.1 mit Anlage
Ausschreibung und Aufgabenstellung zur Mehrfachbeauftragung (Entwurf vom 28.03.2017) - Siegerentwurf Plan 1 (2,624 MB)
Siegerentwurf Plan 2 (7,554 MB)
Siegerentwurf Plan 3 (1,845 MB)
naturschutzfachliche Gutachten
Aufstellungsbeschluss
- Beschlussvorlage BA-12/011
- Beschluss
- Anlagen
1. Lage des Plangebiets (öffentlich)
2.a) Verfahrensgebiet und städtebaulicher Entwurf, Variante 1
2.b) Verfahrensgebiet und städtebaulicher Entwurf, Variante 2
3. Kurzbegründung und allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
4. Auszug aus dem Flächennutzungsplan 2020 (öffentlich)
5. Protokoll der Umwelterheblichkeitsprüfung