Pressemitteilung vom 25. Januar 2023
Die Stadt Freiburg sucht Schöffen
- Infoveranstaltung am Dienstag, 7. Februar, im Bürgerhaus Zähringen
- Bewerbungsfrist endet am 15. März, Online-Bewerbung ist möglich
Wer als ehrenamtliche Richterin oder Richter in Gerichtsverhandlungen mitwirken möchte und in Freiburg wohnt, kann sich jetzt bei der Stadtverwaltung melden. Für den Amtsgerichtsbezirk Freiburg werden interessierte deutsche Staatsangehörige im Alter zwischen 25 und 69 Jahren gesucht, die sich zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. Dezember 2028 als Schöffinnen und Schöffen oder als Jugendschöffinnen und -schöffen engagieren wollen. Die Bewerbungsfrist endet am Mittwoch, 15. März. Schöffinnen und Schöffen, die bereits in einer oder mehreren aufeinander folgenden Perioden amtieren, können erneut berufen werden.
Eine Informationsveranstaltung findet am Dienstag, 7. Februar, um 19 Uhr im Bürgerhaus Zähringen, Lameystraße 2, statt.
Schöffinnen und Schöffen wirken als Ehrenamtliche in Strafsachen gegen Erwachsene und gegen Jugendliche bei den Amts- und Landgerichten mit. Sie nehmen an den Hauptverhandlungen mit den gleichen Rechten und Pflichten wie die Berufsrichterinnen und -richter teil, tragen also auch die gleiche Verantwortung. Sie sind damit wichtiger Teil des demokratischen Rechtsstaates. Deshalb sollten sich Interessierte vor der Bewerbung mit den Anforderungen an das Schöffenamt auseinandersetzen.
Zu den geforderten Fähigkeiten und Eigenschaften zählen soziales Verständnis, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen, berufliche Erfahrung, logisches Denkvermögen und Gespür, Gerechtigkeitssinn, Vorurteilsfreiheit auch in extremen Situationen, Kommunikationsbereitschaft, Dialogfähigkeit und Durchsetzungsvermögen. Bei Jugendschöffinnen und -schöffen kommen erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung hinzu. Darüber hinaus müssen Schöffinnen und Schöffen gesundheitlich in der Lage sein, auch mehrstündigen Verhandlungen aufmerksam zu folgen. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, für das eine Entschädigung bezahlt wird. Für die Amtstätigkeit sind die Schöffinnen und Schöffen von ihrem Arbeitgeber freizustellen. In der Regel fallen pro Jahr bis zu zwölf Sitzungstage an. Beim Landgericht erstrecken sich Sitzungen an den großen Strafkammern manchmal auch über mehrere Tage oder Wochen. In solchen Einzelfällen sind die Schöffinnen und Schöffen deutlich mehr als zwölf Tage im Jahr gefordert.
Es gibt auch Hinderungsgründe gegen die Berufung in das Ehrenamt. Dazu zählt zum Beispiel die rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten, ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat, die den Verlust der Fähigkeit zur Ausübung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, oder die Ausübung eines Justizberufes. Auch ehemalige Mitarbeitende des Staatssicherheitsdienstes der DDR dürfen nicht berufen werden.
Für die Ernennung stellt die Stadtverwaltung je eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendschöffinnen und -schöffen zusammen. Der Gemeinderat beziehungsweise der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschließt über diese Listen. Anschließend werden sie öffentlich ausgelegt. Bis zum 29. September tritt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht zur Wahl der Schöffen zusammen. Die Gerichte berufen anschließend die Gewählten in das Amt.
Bewerben kann man sich übers Internet. Infos und die Links zu den Bewerbungsformularen stehen auf www.freiburg.de/schoeffinnenwahl
Ansprechpartner für Schöffen bei Erwachsenenstrafsachen ist das Amt für Bürgerservice und Informationsverarbeitung (Abteilung Informationsmanagement, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg, Tel. 0761/201-5770, wahlamt@stadt.freiburg.de).
Ansprechpartner für Jugendschöffen ist das Amt für Kinder, Jugend und Familie (Europaplatz 1, 79098 Freiburg, Tel. 0761/201-8303, aki-al@stadt.freiburg.de).