Haushaltsberatungen

Fraktionsanträge

Das "Königsrecht des Parlaments" nennt man die Kompetenz der gewählten Vertretungen, über den Haushalt entscheiden zu dürfen. Dieses Königsrecht übt der Gemeinderat zunächst mit seinen Anträgen aus, mit denen er den von der Stadtverwaltung erarbeiteten Entwurf des Haushalts verändern kann. Damit setzen die Fraktionen ihre eigenen inhaltlichen Akzente in der Stadtpolitik. Zum Haushaltsentwurf 2021 / 2022 haben die Fraktionen, Fraktionsgemeinschaften und Gruppierungen über 500 Änderungsanträge bei der Verwaltung eingereicht.

In zwei öffentlichen Sitzungen des Hauptausschusses - der zweiten Lesung am 22. und 23. März - werden die Anträge diskutiert und bereits mehrheitlich befürwortet oder abgelehnt. "Strittige" Fragen werden auf die letzte und dritte Lesung im Gemeinderat am 27. April gesetzt und dort abschließend entschieden, bevor der Beschluss über den gesamten Doppelhaushalt 202/2022 gefällt wird.

Hier aufgelistet finden Sie die Anträge, wie sie in der zweiten Lesung beraten werden. Die Ergebnisse werden live eingetragen. Alle Angaben und Ergebnisse sind ohne Gewähr.

Erfolgreiche Anträge

In der 2. Lesung am 27. und 28. März haben die Mitglieder des gemeinderätlichen Hauptausschusses die über 500 Änderungsanträge der Fraktionen zum Doppelhaushalt 2023/2024 beraten. Zahlreiche Anträge fanden bereits in der Vorabstimmung eine Mehrheit. Wenn sie in der 3. Lesung am 9. Mai beschlossen werden, gehen sie offiziell in den Haushaltsplan ein. 

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