nicht begonnen, zurückgestellt
Prozess nicht begonnen, zurückgestellt

CO2-freie Mobilität (M1)

Lastenradbasierte Logistik

Federführendes Amt:

Garten- und Tiefbauamt

So stehts im Klimaschutzkonzept:

Ziel der Maßnahme ist es, Waren perspektivisch ausschließlich per Lastenrad oder E-Lastenrad, oder aber mit elektrischen Kfz, an Endverbraucher*innen und v. a. auch an Einzelhändler zu liefern. Konkret umgesetzt wird dies zunächst im Innenstadtbereich, eine Übertragung auf das sonstige Stadtgebiet wird aber stets mit konzipiert. Adressiert werden dabei Kurier-, Express und Paket- (KEP-) Dienstleister, Logistikunternehmen und Einzelhändler mit eigener Logistik. Die Stadt ist bei der Suche nach Flächen für zunächst ca. zwei bis vier Verteilerhubs am Rand der Innenstadt behilflich, z. B. in Parkhäusern oder auf anderen privaten oder städtischen Flächen in max. ein bis zwei km Entfernung zum Innenstadtbereich. Dabei muss im Vorfeld rechtlich geprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen (z.B. Erhebung von Gebühren/Pacht) insbesondere öffentliche Flächen privaten Kurier-, Express- und Paketdienstleistern zur Verfügung gestellt werden können.

Die Flächen der Verteilerhubs sollen Transportdienstleistern zur Realisierung längerer Transportwege als Verladestation vom motorisierten Langstreckenfahrzeug auf Lastenräder zur Verfügung stehen. Tauglichkeit und Leistungsfähigkeit des Wegenetzes in der Innenstadt sowie auf Zubringerstrecken von den Hubs für die Nutzung durch eine hohe Zahl von Lastenrädern mit unterschiedlichem Ladevolumen wird hergestellt. Die Hubs und das Lieferwegenetz im Zentrum werden mit einem dichten Netz aus Ladestationen für E-Lastenräder und E-Kfz ausgestattet. Für die beteiligten Unternehmen wird durch die Stadt eine öffentliche Förderung für die Koordination der verschiedenen Dienstleister, Anschaffung von Fahrzeugen, Anschubförderung des Betriebs, Entwicklung von Konzepten (technischer Art und Geschäftsmodelle, möglichst unternehmensübergreifend) zur Verfügung gestellt (Verfügbarkeit von Bundes- und Landesfördermitteln prüfen). Einbezug und Kooperation großer Einzelhändler (Filialisten) mit großen Warenströmen ist dabei mit vorgesehen. Für größere Warenmengen oder -formate können innovative Fahrzeugkonzepte wie „Little Train“ oder Güterverkehr auf Straßenbahngleisen Teil eines Konzepts sein.

Parallel zum Einführungspfad wird die Belieferung mit verbrennungsmotorischen Fahrzeugen im Innenstadtbereich schrittweise eingeschränkt über Fahrverbote oder Einfahrtgebühren. Eine laufende Begleitforschung überwacht die Umsetzung und analysiert die Übertragbarkeit auf andere Stadtbereiche, u. a. auch auf Industrie- und Gewerbegebiete im Stadtrandbereich. Diese Maßnahme wird in Abstimmung mit dem in Aufstellung befindlichen Konzept „City-Logistik“ und dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Freiburg konkretisiert.


Stand: Oktober 2021

Aktueller Stand:

Diese Maßnahme wurde zu Gunsten anderer Maßnahmen, die ein höheres Potential zur CO2-Einsparung aufweisen, zurückgestellt und von der Stadtverwaltung als Schwerpunktthema nicht fortgeführt. Punktuell wird das Thema in anderen Projekten aufgegriffen wie z.B. GIP oder Frelo


Mehr Informationen im Klimaschutzkonzept, Kapitel 7.6 Seite 132