nicht begonnen, zurückgestellt
Projekt nicht begonnen, zurückgestellt

Nachhaltige Gebäude, Verwaltung und Stadtplanung (3.19)

Regelungen zu Ersatzpflanzungen bei städtischen Bauvorhabenvorhaben

Federführendes Amt:

Garten- und Tiefbauamt

So stehts im Klimaschutzkonzept:

Der Entfall von Bäumen im Kontext von Baumaßnahmen hat vielfältige nachteilige Auswirkungen in den verschiedensten Umweltbereichen, so auch klimatisch und naturschutzfachlich. Die bestehenden rechtlichen Regelwerke sehen von daher entsprechende Ersatzpflanzungen vor. Die Stadt Freiburg möchte als Ziel bei eigenen Bauvorhaben die Ersatzpflanzung von 1:1 auf 1:2 erhöhen. Hierzu wird die Thematik für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen aufbereitet und die Richtlinien vorbereitet und dazu berichtet. Zusätzliche Budgets sind dafür zur Verfügung zu stellen. Dabei wird der Erhalt seltener und wertvoller Offenlandbiotope zu beachten sein


Stand: August 2021

Aktueller Stand:

Das Projekt kann erst nach Einrichtung eines neuen Sachgebiets "Baum" und nach ca. sechs monatiger Einarbeitungszeit des Sachgebietsleiters (SGL) begonnen werden. Die Stelle des SGL wurde im DHH 2021/2022 beantragt und ist im Stellenplan zur Besetzung in 2022 vorgesehen.


Zeitplan/Termine:

Stellenausschreibung im 1. Quartal 2022

Mehr Informationen im Klimaschutzkonzept,