laufend
Projekt laufend

Erneuerbare Energien (3.14)

Erschließung der maximalen PV-Potenziale auf städtischen Dach- und Fassadenflächen

Federführendes Amt:

Umweltschutzamt

So stehts im Klimaschutzkonzept:

Zahlreiche Dächer städtischer Immobilien sind in den letzten Jahren bereits für die Errichtung von Photovoltaikanlagen genutzt worden. Mit Hilfe der Mittel aus dem Klimaschutzfonds werden auch aktuell weitere Anlagen geplant und realisiert. Auch wenn statische und organisatorische Fragestellungen die Umsetzung bei einzelnen Immobilien erschweren oder sogar verhindern, könnten die Möglichkeiten unter der Voraussetzung der Modifikation der Regelungen zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung noch intensiver genutzt und die Erreichung der städtischen Klimaschutzziele auf diese Art noch umfänglicher unterstützt werden.


Stand: August 2021

Aktueller Stand:

Für eine derartige Studie sowie eine Anpassung der Kriterien zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung stehen derzeit weder personelle noch finanzielle Mittel zur Verfügung. Dennoch werden voraussichtlich 3 Dächer zur Finanzierung im Klimaschutzfonds beantragt. Alle städtischen Nicht-Wohngebäude, die neu gebaut oder grundlegend renoviert werden, werden künftig im Rahmen der Planungen entsprechend der Vorgaben des neuen Gebäudeenergiegesetzes auf Eignung von PV-Anlagen untersucht.


Mehr Informationen im Klimaschutzkonzept,