umgesetzt
Projekt umgesetzt

Erneuerbare Energien (EE-7)

Weiterentwicklung der PV-Förderung

Federführendes Amt:

Umweltschutzamt

So stehts im Klimaschutzkonzept:

Aufgrund der deutlich gesunkenen Einspeisevergütungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und den gestiegenen Strompreisen wird die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen zunehmend durch die Vermeidung von Strombezugskosten durch die Nutzung des selbst erzeugten Stroms bestimmt. Daher werden häufig Anlagen installiert, die nur einen Teil der Dachfläche abdecken und somit einen höheren Eigenverbrauchsanteil erreichen. Aus Sicht des Ausbaus der Photovoltaik und der möglichst vollständigen Erschließung der geeigneten Dachflächen ist diese Entwicklung negativ. Die Stadt sollte mit dem städtischen Förderprogramm dieser Entwicklung entgegenwirken, und eine finanzielle Unterstützung bei der Installation von PV-Anlagen anbieten, wenn diese 100 Prozent der geeigneten Dachfläche abdecken. Weiterhin sollte die Erschließung von Fassaden durch PV gefördert werden. Die Förderung für Stromspeicher wird nicht weitergeführt, die Förderung erfolgt im Rahmen von Maßnahme GB-G -1 (vgl. dort).


Stand: August 2021

Aktueller Stand:

Das Förderprogramm "Klimafreundlich wohnen" wurde unter Überprüfung der Machbarkeit/Realisierbarkeit der einzelnen Förderbausteine weiterentwickelt. Es werden nun auch PV-Anlagen an Fassaden und Balkonmodule gefördert. Batteriespeicher werden bei erstmaliger Errichtung einer PV-Anlage im Verhältnis 1:1 (Batteriespeichers pro kWh zu der PV Anlage pro kWp). Um möglichst große Photovoltaik-Anlagen zu erreichen (Dachvollbelegung) werden Anlagen gefördert, die die Mindestgröße aus dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) überschreiten.


Mehr Informationen im Klimaschutzkonzept, Kapitel 7.7. Seite 147