laufend
Projekt laufend

Erneuerbare Energien (EE-4)

Photovoltaik-Anlagen im Neubau

Federführendes Amt:

Umweltschutzamt

So stehts im Klimaschutzkonzept:

Nach einem Beschluss im Juli 2018 führt Tübingen als erste Kommune eine Pflicht für PV-Anlagen auf allen Neubauten ein. Die Verpflichtung wird beim Verkauf von Arealen durch die Stadt über entsprechende Vertragsklauseln geregelt und wird ebenfalls in städtebaulichen Verträgen verankert und über Bebauungspläne vorgeschrieben. Es besteht die Möglichkeit, die PV-Anlage selbst zu errichten und zu betreiben oder über ein Pachtmodell zu realisieren. Es gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, insbesondere die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Angemessenheit. Weitere Ausnahmen bestehen, wenn die Pflichten aus dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz vollständig über eine Solarthermieanlage auf dem Dach des Gebäudes erfüllt werden.
Um auch in Freiburg den Ausbau der Photovoltaik weiter voranzubringen, sollte eine Prüfung, ggf. Anpassung und Umsetzung einer Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Neubauten analog zum in Tübingen beschlossenen Modell durchgeführt werden.


Stand: Oktober 2021

Aktueller Stand:

In Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt und dem Rechtsamt wurden Vorschläge zu textlichen Festsetzungen von Solar-Anlagen in Bebauungsplänen (B-Pläne) erarbeitet und bereits in aktuelle B-Plan-Verfahren eingearbeitet. Die Offenlage des ersten B-Plan mit einer PV Festsetzung war für den B-Plan Breikeweg/Waltershofen BauSta 25.11.2020. Weitere Offenlagen für 2021. In 2021 sind folgende B-Plan Offenlagen geplant: Höhe, Zähringen / Hinter den Gärten, Tiengen / Metzergrün, Stühlinger / Zinklern, Lehen /Niedermatten, Waltershofen /Kleineschholz, Stühlinger. Eine Drucksache zu dem Thema wird vom Stadtplanungsamt in 2021 eingebracht. Mit Novellierung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg im Herbst 2020, wurde eine PV-Pflicht auf Nicht-Wohngebäuden ab dem Stichtag 01.01.2022 festgelegt und unterstützt somit dieses Vorgehen. Ab 01.05.2022 gilt des Weiteren eine PV-Pflicht auf den Dächern neu gebauter Häuser. Auch bei einer "grundlegenden" Dachsanierung müssen EigentümerInnen ab dem 01.01.2023 Solarmodule installieren.


Noch offen:

Weiterentwicklung der Vorgaben und frühere Einbringung der Belange des solaren Bauens in aktuelle und anstehende Planungsprozeße. Adaption der Ergebnisse aus dem Energiekonzept Dietenbach in weitere B-Pläne


Mehr Informationen im Klimaschutzkonzept, Kapitel 7.7. Seite 145