
Erneuerbare Energien (EE-1)
Erschließung des neu ausgewiesenen Standorts für Windkraftanlagen
Federführendes Amt:
UmweltschutzamtSo stehts im Klimaschutzkonzept:
Die Ausweisung von Konzentrationszonen im sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft stellt eine Voraussetzung für die Erschließung weiterer Standorte sowie das Repowering der bestehenden Anlagen dar.
Ein Erreichen der Freiburger Ziele für die Energieerzeugung durch Windkraft ist nur dann möglich, wenn die im sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft ausgewiesenen Flächen vollständig erschlossen werden.
Als wichtige Maßnahme zur kurzfristigen Steigerung der Stromerzeugung aus Windkraft wird der in dem im März 2018 beschlossenen sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft neu ausgewiesene Standort zur Errichtung zusätzlicher Windkraftanlagen erschlossen.
Stand: Oktober 2021
Aktueller Stand:
Genehmigung des Standortes "Taubenkopf" läuft, danach kann bei Positiv-Bescheid mit dem Bau begonnen werden.
Mehr Informationen im Klimaschutzkonzept, Kapitel 7.7. Seite 142