laufend, umgesetzt
Prozess laufend, umgesetzt

CO2-freie Mobilität (M9)

Geschwindigkeitsreduzierung – Ausschöpfung von Möglichkeiten für Tempo 30-Zonen

Federführendes Amt:

Garten- und Tiefbauamt

So stehts im Klimaschutzkonzept:

Eine verringerte Höchstgeschwindigkeit des MIV bei gleichzeitiger Optimierung des Verkehrsflusses (Ampelschaltungen, dynamische Anzeige einer Richtgeschwindigkeit o. ä.) hat zum Ziel, den Kraftstoffverbrauch und damit den CO2-Ausstoß der Pkw zu senken. Zudem werden ÖPNV und Fahrrad auch auf längeren Strecken bzgl. der Reisezeit konkurrenzfähiger.
Zur Unterstützung der Entscheidung, ob eine Regelgeschwindigkeit von 30 (oder auch 40) km/h im gesamten Siedlungsgebiet geeignet ist, soll zunächst die Wirkung der beschlossenen Beschränkung der Geschwindigkeit auf einem Abschnitt der B31 sowie weiterer, noch zu bestimmender streckenbezogener Tempo-30-Abschnitte auf Hauptverkehrsstraßen überprüft werden. Bisher bestimmten die Themen Luftschadstoffe, Lärm und Verkehrssicherheit diese Debatte und auch diesbezüglich sind die Erkenntnisse noch nicht eindeutig. Ein begleitendes Monitoringprogramm in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen soll die Effekte einer Geschwindigkeitsbeschränkung in Hinblick auf diese Wirkungskategorien sowie zusätzlich auch die Verringerung des Kraftstoffverbrauchs und damit von Treibhausgasemissionen ermöglichen.
Gleichzeitig ist zu betonen, dass nicht die Möglichkeit besteht, auf kommunaler Ebene generell die Regelgeschwindigkeit abzusenken. Daher wird parallel untersucht, wie die rechtlichen Hemmnisse für die flächendeckende Einführung von Tempo 30 beseitigt werden können. Sobald die erzielte Treibhausgas- (sowie Lärm- und Luftschadstoff-) reduktion bewertet werden kann, wird über den weiteren Prozess entschieden.


Stand: August 2021

Aktueller Stand:

Flächendeckendes T30 in der Stadt wurde vom BMVI abgelehnt. Ausweisung erfolgt sukzesive straßenweise dort, wo es bereits heute rechtlich mögch ist


Noch offen:

weitere Straßenabschnitte


Mehr Informationen im Klimaschutzkonzept, Kapitel 7.6 Seite 140