laufend, umgesetzt
Prozess laufend, umgesetzt

CO2-freie Mobilität (M5)

Verstärkte Parkraumbewirtschaftung

Federführendes Amt:

Garten- und Tiefbauamt

So stehts im Klimaschutzkonzept:

Die Wahl des Verkehrsmittels wird u.a. durch Kosten und Attraktivität beeinflusst. Durch Verknappung des Stellplatzangebots (vgl. Maßnahme GB-S 5) und Kostenerhöhung für das Parken innerhalb der Stadt Freiburg sowie verstärkte ordnungsrechtliche Durchsetzung von Parkverboten und -gebühren soll eine relevante Verlagerung auf ÖPNV und nichtmotorisierten Verkehr erreicht werden.
Die Erhöhung der Gebühren soll Gelegenheitsparker_innen adressieren, aber auch Anwohner_innen. Die Verknappung des Angebots kann z. B. durch Umstellung von Quer- auf Längsparken, Wegfallen von straßenbegleitenden Stellflächen zugunsten von Grünflächen oder Radwegen, oder auch Überbauen von Parkplätzen geschehen. Neue Stellflächen bei Neubau sollten bevorzugt als Quartiersparken ausgelegt werden. Pro geschaffenem Carsharing-Parkplatz sollte zudem (weiterhin) mindestens ein öffentlicher Kfz-Stellplatz umgenutzt werden.
Der Prozess ist durch enge Abstimmung mit dem Einzelhandel und gleichzeitige Angebotsverbesserung für Verkehrsmittel des Umweltverbunds zu begleiten. Letztere kann teils durch die erhöhten Parkgebühren gegenfinanziert werden. Die übergeordneten Rahmenbedingungen sind zu analysieren und ggf. Änderungen anzuregen. Als größtes Hemmnis ist zu nennen, dass Bußgelder aufgrund der Bundesgesetzgebung nach oben hin begrenzt sind.


Stand: August 2021

Aktueller Stand:

Gemäß GR-Beschluss ist sukzessive die Gebührenzone 2 flächendeckend zu bewirtschaften und für die Gebührenzone 3 ein Konzept vorzulegen. Hierzu hat die Verwaltung dem GR mit Drucksache G-20/240 einen Bericht vorgelegt. Als nächste Gebiete werden neue Bewirtschaftungszonen in Herdern und in der Oberau 2021 umgesetzt.


Mehr Informationen im Klimaschutzkonzept, Kapitel 7.6 Seite 136