nicht begonnen, zurückgestellt
Prozess nicht begonnen, zurückgestellt

Nachhaltige Gebäude, Verwaltung und Stadtplanung (GB-V 5)

Effektive Nutzung von Gebäuden

Federführendes Amt:

Gebäudemanagement

So stehts im Klimaschutzkonzept:

Es wird geprüft, ob durch die Änderung der Nutzungszeiten in städtischen Gebäuden Energieeinsparungen erzielt werden können. Zudem wird geprüft, ob städtische und andere öffentliche Gebäude mit ungleichmäßig verteilter Nutzung in Zeiten ohne Nutzung durch andere Akteure genutzt werden können. Ziel sollte es sein, öffentliche Gebäude möglichst ganztägig und täglich zu nutzen und Zeiten ohne Nutzung zu verringern. Ist eine gemeinsame Nutzung durch verschieden Akteure nicht möglich, sollten Gebäude in Zeiten mit geringer Nutzungsintensität geschlossen werden.
Eine entsprechende Prüfung sollte verwaltungsintern in Abstimmung mit Vereinen, Verbänden, Kirchen u.ä. durchgeführt werden. Gutes Beispiel und Vorbild ist die Nutzung des Paulus-Saals.


Stand: August 2021

Aktueller Stand:

Während Corona konnte diese Maßnahme nicht weiter geführt werden.


Mehr Informationen im Klimaschutzkonzept, Kapitel 7.5. Seite 125