
Prozess laufend, umgesetzt
Nachhaltige Gebäude, Verwaltung und Stadtplanung (GB-V 2)
Hohe Sanierungsrate und energetische Standards im Baugewerbe
Federführendes Amt:
GebäudemanagementSo stehts im Klimaschutzkonzept:
- Beibehaltung des hohen Anspruchs an den energetischen Standard bei Sanierungen städtischer Gebäude (angestrebt wird Passivhausstandard)
- Die Sanierungsrate bei den städtischen Gebäuden liegt weit über dem bundesweiten Durschnitt und leistet bereitseinen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele für den Gebäudebestand und für die Verwaltung. Diese Strategie soll weitergeführt werden
- Mittel für Qualitätssicherung bei Sanierung und Neubau vorsehen
- Ermittlung und Dokumentation der Sanierungsrate der städtischen Gebäude
- Vermarktung der Maßnahmen zur Erreichung einer Vorbildwirkung
Stand: Oktober 2021
Aktueller Stand:
Die hohen Ansprüche bei energetischen Sanierungen werden beibehalten und im Rahmen der finanziellen Machbarkeit fortgeführt. Die Vorbildfunktion des Neubaus RiS wurde ausführlich in der lokalen und überregionalen Presse anhand einer Studie des Fraunhofer dargestellt.
Mehr Informationen im Klimaschutzkonzept, Kapitel 7.5. Seite 124