umgesetzt
Projekt umgesetzt

Nachhaltige Gebäude, Verwaltung und Stadtplanung (GB-G 5)

Berücksichtigung des energetischen Gebäudezustandes im Mietspiegel

Federführendes Amt:

Umweltschutzamt

So stehts im Klimaschutzkonzept:

Das Umweltschutzamt setzt sich verstärkt dafür ein, dass bei der nächsten Neuerstellung des Mietspiegels mit statistischer Erhebung (2021/2022) der energetische Gebäudezustand berücksichtigt wird, und z.B. die Gebäudestichprobe entsprechend gewählt wird. Der Erhalt preiswerten Wohnraums bleibt als städtisches Ziel prioritär.


Stand: August 2021

Aktueller Stand:

  • Zuschläge aufgrund eines hochwertigen energetischen Gebäudestandards wurden im Rahmen des Mietspiegels 2021/2022 geprüft.
  • Zahlreiche Merkmale der energetischen Beschaffenheit der Gebäude wurden dazu erhoben.
  • Es konnte für keines der Merkmale ein signifikanter Zusammenhang festgestellt werden.
  • Daher kommt es weiterhin nicht zu Zu- oder Abschlägen in diesem Zusammenhang.
  • Bei der nächsten Fortschreibung werden diese Kriterien wieder geprüft.

Mehr Informationen im Klimaschutzkonzept, Kapitel 7.5. Seite 121/122