
Nachhaltige Gebäude, Verwaltung und Stadtplanung (GB-G 4)
Maßnahmenpaket Energiesparen in Mietwohnungen
Federführendes Amt:
Freiburger StadtbauSo stehts im Klimaschutzkonzept:
Die Freiburger Stadtbau (FSB) prüft in ihrem Mietwohnungsbestand die Durchführung vergleichsweise geringinvestive Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs:
- Ersatz alter thermostatischer Regelventile an den Heizkörpern durch intelligente Thermostatventile mit Fensterkontakten
- Ersatz veralteter Fernwärmeübergabestationen
- Installation wassersparender Armaturen zur Reduktion des Warmwasserverbrauchs
- Installation von Wärmemengenzählern
Die FSB motiviert ihre Mieter, ihren Energieverbrauch durch Verhaltensänderungen zu verringern und stellt entsprechende Information/Motivation zur Verfügung. Das Maßnahmenpaket besteht aus den folgenden Bestandteilen:
- Prüfung der Etablierung von "Energiebeauftragten" im Gebäude/im Block zur Information der Mieter zum energiesparendem Verhalten, zur Heizkostenabrechnung, zur monatlichen Verbrauchsinformation, Schulung und Vernetzungstreffen der Energiebeauftragten, ggf. ist hier die Kooperation mit Dienstleistern zu suchen.
- Anreize für Hausgemeinschaften zum Energiesparen, z.B. Wettbewerbe / Gewinne bei Verbrauchssenkungen
- Zuhause A+++ mit Pro-aktiver Ansprache der Mieter: Termin für A+++-Beratung wird für gesamten Hausaufgang vereinbart und angekündigt
- Stromsparcheck für einkommensschwache Haushalte
Andere Wohnungsbaugesellschaften/-genossenschaften werden zur Umsetzung gewonnen.
Die vorhandene Energieeinsparberatung A+++ wird fortgeführt.
Stand: August 2021
Aktueller Stand:
Die FSB wird geeignete nichtinvestive und geringinvestiven Maßnahmen entwickeln und prüfen wie diese in Kernprozessen - z. B. Mieterwechsel oder Modernisierungen berücksichtigt werden können. Eine Motivationskampagne zu Verhaltensänderungen bei Freiburger Mieterinnen wird durch das Umweltschutzamt geprüft, priorisiert und vorbereitet und gemeinsam mit den Wohnungsbaugesellschaften-/Genossenschaften erarbeitet.
Mehr Informationen im Klimaschutzkonzept, Kapitel 7.5. Seite 121