umgesetzt
Projekt umgesetzt

Übergeordnete Maßnahmen (3.15)

Werbefläche für nicht-klimaschädliche Produkte

Federführendes Amt:

VAG

So stehts im Klimaschutzkonzept:

Die VAG wird die Verträge mit Werbetreibenden dahingehend überprüfen und gegebenenfalls modifizieren, dass auf den Werbeträgern in ihrem Hoheitsbereich in Freiburg keine Werbung mehr für explizit und erheblich klimaschädigende Produkte platziert wird.


Stand: August 2021

Aktueller Stand:

Der sogenannte Werbekonzessionsvertrag zwischen der Freiburger Verkehrs AG und der Firma Schiffmann läuft bis zum Jahr 2025. Hierin ist geregelt, dass die Werbung nicht gegen Gesetze, Rechtsverordnungen oder die guten Sitten verstoßen darf. So lange es keine Verstöße gibt, ist das sogenannte Gleichheitsprinzip bindend, das Werbung grundsätzlich dann zulässt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Ziel der Freiburger Verkehrs AG ist es, dass nach Auslaufen des o.g. Vertrages nur noch Werbeinhalte zulässig sind, die der eigenen Unternehmensphilosophie entsprechen. Über die erwähnten Richtlinien hinaus ist deshalb künftig ein restriktiver Umgang mit Werbung unter anderem von klimaschädlichen Angeboten vorgesehen. Konkret soll Werbung für CO2-intensive Produkte und Dienstleistungen nicht mehr zugelassen werden.


Mehr Informationen im Klimaschutzkonzept,