Bebauungspläne im Verfahren
Wirthstraße

Plan-Nr. 5-122
Stadtteil Landwasser
Bebauungsplan - beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB -
Im aktuell geltenden Bebauungsplan „Landwasser Mitte II“ ist der betreffende Geltungsbereich als Straßen- und Stadtbahnvorhaltetrasse mit der Zwischennutzung als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Die damalige Grundüberlegung war die Anbindung des Industrie- und Gewerbegebietes Hochdorf sowie weiterführend der Ortschaft Hochdorf an das Stadtbahnnetz.
In der Begründung des Flächennutzungsplans (FNP) 2020 im Jahr 2006 ist die Zielsetzung, die Fläche als potenzielle Trasse für die Stadtbahn zu sichern, aufgeführt (vgl. Anlage 3). Zur Neuaufstellung des FNP 2020 wurde die Fläche jedoch als Wohnbaufläche dargestellt (vgl. Anlage 4).
Durch die geplante Bebauung wird die Erschließung von Hochdorf sowie des Industrie- und Gewerbegebiets Hochdorf mittels Stadtbahn auf dieser Trasse künftig nicht mehr möglich sein.
Im Zusammenhang mit der aktuellen Möglichkeit, den gesamten Bereich des Plangebiets neu zu strukturieren, sind folgende Lärmquellen, die restriktiv auf den Umgriff einwirken, zu benennen:
- S-Bahn-Linie Freiburg-Breisach (nördlich an das Plangebiet angrenzend),
- Elsässer Straße (südlich an das Plangebiet angrenzend),
- Bolzplatz (südlich an die Wirthstraße angrenzend).

Bekanntmachung vom 24.11.2017 (201,6 KB)
Aufstellungsbeschluss: 08.11.2017
Formlose Darlegung:
Anhörung:
Offenlagebeschluss:
Offenlage:
Satzungsbeschluss:
Aufstellungsbeschluss
- Beschlussvorlage BA-17/032 mit Anlagen
1. Lage des Plangebiets
2. Abgrenzung des Plangebiets
3. Thematische Karte Stadtbahntrasse Begründung FNP
4. Auszug aktueller Flächennutzungsplan - Bebauungsplan (219,7 KB)