Doppelhaushalt 2023/2024



Dem Teilhaushalt 9 – Kinder, Jugend und Familie sind seit der Ämterteilung zum Januar 2018 die beiden Ämter Amt für Kinder, Jugend und Familie und das Amt für städtische Kindertageseinrichtungen zugeordnet.


Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) zum 01.04.2011 wurde das Ziel verfolgt, schwierige Situationen von Kindern aus einkommensschwachen Familien zu verbessern und allen Kindern die Teilnahme am Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und Horten zu ermöglichen.


31 Soziale Hilfen 31.10 Grundversorgung und Hilfen nach dem SGB XII

Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) zum 01.04.2011 wurde das Ziel verfolgt, schwierige Situationen von Kindern aus einkommensschwachen Familien zu verbessern und allen Kindern die Teilnahme am Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und Horten zu ermöglichen.


31 Soziale Hilfen 31.20 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II

Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) zum 01.04.2011 wurde das Ziel verfolgt, schwierige Situationen von Kindern aus einkommensschwachen Familien zu verbessern und allen Kindern die Teilnahme am Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und Horten zu ermöglichen.


31 Soziale Hilfen 31.30 Hilfen für Flüchtlinge und Aussiedler

Zuschüsse an Frauen- und Mädchengesundheitszentrum, Frauenhorizonte, Frauen- und Kinderschutzhaus, Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt, P.I.N.K.


31 Soziale Hilfen 31.60 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege

Auszubildende können auf Antrag Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) für schulische Ausbildung und für Meisterkurse (AFBG) erhalten.


31 Soziale Hilfen 31.80 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen

Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) zum 01.04.2011 wurde das Ziel verfolgt, schwierige Situationen von Kindern aus einkommensschwachen Familien zu verbessern und allen Kindern die Teilnahme am Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und Horten zu ermöglichen.


31 Soziale Hilfen 31.90 Leistungen für Bildung und Teilhabe

Die Entwicklung junger Menschen wird durch Angebote der Stadt und Träger der freien Jugendhilfe nach §§ 11, 12, 13 und 14 SGB VIII gefördert.


36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 36.20 Allgemeine Förderung junger Menschen

Die Hilfe für junge Menschen und ihre Familien wird größtenteils durch den Kommunalen Sozialen Dienst und die Beratungsstellen geleistet.


36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 36.30 Hilfen für junge Menschen und ihre Familien

Für Kinder unter drei Jahren, Kindergartenkinder und Schulkinder hält die Stadt derzeit insgesamt rund 12.100 Plätze in Kindergärten, Horten, Krippen und in der Tagespflege in unterschiedlichsten Formen (ganztags, Teilzeit, altersgemischt, integrativ usw.) bereit oder finanziert solche Plätze im Rahmen der Bezuschussung von Einrichtungen der Träger der freien Jugendhilfe.


36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 36.50 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

Um das Hilfeangebot optimieren zu können, ist eine gute Kooperation und Vernetzung zwischen Trägern der Jugendhilfe erforderlich.


36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 36.80 Kooperation und Vernetzung

Zum 01.07.2017 wurde das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) reformiert. Das hat zu einer deutlichen Ausweitung der Leistungen geführt.


36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 36.90 Unterhaltsvorschussleistungen