Doppelhaushalt 2023/2024



Das Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen (ALW) ist für den Erwerb, die Ver­äußerung und die Verwaltung des fiskalischen städtischen Grund- und Immobilienvermögens zuständig.


Im Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen (ALW) obliegt dem Sachgebiet Liegenschaftsverwaltung / bebauter Grundbesitz in der Funktion als Eigentümer des städtischen Gebäudebestandes – Wohngebäude, Objekte mit gewerblicher Nutzung, sozialer und / oder kultureller Nutzung – das komplette Immobilienmanagement.


11 Innere Verwaltung 11.24 Grundstücks- und Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanagement

Das ALW erwirbt, verwaltet und veräußert Flächen für die Stadt Freiburg für vielseitige Zwecke bzw. gibt diese im Erbbaurecht ab. Zu den damit verfolgten Zwecken gehören Wohnbaumaßnahmen, gewerbliche, kulturelle, soziale, sportliche, ökologische und landwirtschaftliche Nutzungen, Stadtentwicklungsmaßnahmen (auch über Treuhandkonten und daher nicht im Haushalt abgebildet), Ausgleichsflächen sowie der Erwerb von Flächen zum Bau von Stadtbahnen, öffentlichen Grünflächen, Straßen und Gemeinbedarfseinrichtungen. Die damit verbundenen Tätigkeiten wie die Erstellung von Vermarktungskonzepten, Vertragsverhandlungen, Vertragserstellung, -beurkundung und -vollzug werden vielfach im Auftrag anderer städtischer Dienststellen und auch städtischer Gesellschaften durchgeführt. Im Rahmen der aktiven Liegenschaftspolitik konnten verstärkt Grundstücke erworben werden. Bei der Entwicklung neuer Baugebiete, z. B. Niedermatten, und der vorangetriebenen Rahmenkonzepte spielen auch die Möglichkeiten durch Vorkaufsrechte und Vorkaufssatzungen an Flächen zu gelangen vermehrt eine Rolle.


11 Innere Verwaltung 11.33 Grundstücksmanagement

Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieter_innen) oder als Lastenzuschuss (für Eigentümer_innen) zu den Aufwendungen für den eigengenutzten Wohnraum geleistet.


31 Soziale Hilfen 31.80 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen

Um Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien bessere Zukunftsperspektiven zu eröffnen, erhalten Kinder von Leistungsbezieher_ innen von Wohngeld oder Kinderzuschlag auf Antrag die sogenannten Bildungs- und Teilhabeleistungen.


31 Soziale Hilfen 31.90 Leistungen für Bildung und Teilhabe

Die Sicherstellung einer adäquaten Wohnraumversorgung für breite Schichten der Freiburger Bevölkerung ist eine der Kernaufgaben des Amtes.


52 Bauen und Wohnen 52.20 Wohnungsbauförderung und Wohnungsversorgung

Bei der Vermietung von städtischen Immobilien (Produkt 11.24.02) und der Verwaltung unbebauter Grundstücke (Produkt 11.33.04), stellt das ALW 160 Garagen und Stellplätze zur Verfügung.


54.60 Parkierungseinrichtungen

Durch die Entwicklung der Stadt und die damit oftmals zwangsläufige Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen reichen die Belange der Landwirtschaft verstärkt in das politische, ökologische und regionale Bewusstsein.


55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen 55.51 Landwirtschaft