Doppelhaushalt 2023/2024



THH 1 Gemeinderat, Bürgermeisteramt und Ortsverwaltungen

1.01.00.00

Kurzbeschreibung

Der Oberbürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderats und leitet die Stadtverwaltung, die fachlich in fünf Dezernate gegliedert ist. Er repräsentiert die Stadt nach außen und ist verantwortlich für den Vollzug der Gemeinderatsbeschlüsse sowie die innere Organisation der Verwaltung.

Weitere Informationen

Zum Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters gehören Steuerungsunterstützung, Recht, Organisation, Haupt- und Personalverwaltung, Digitales und IT, Ortsverwaltungen, Chancengerechtigkeit, Rechnungsprüfungswesen, Arbeitsschutz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Vergabemanagement, Internationales und Protokoll, Nachhaltigkeitsmanagement, Fördermittelmanagement, bezahlbares Wohnen sowie die Projektgruppe Impuls für Wandel und Innovation. Er ist Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaften mit städtischer Mehrheitsbeteiligung und des regionalen Energieversorgungsunternehmens badenova und vertritt die Stadt in mehreren überregionalen kommunalen Organisationen und Gremien.

Der Gemeinderat der Stadt Freiburg besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem und 48 ehrenamtlich tätigen Stadträtinnen und Stadträten. Sie werden direkt von der Bürgerschaft auf fünf Jahre gewählt. Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Stadt. Zur Unterstützung seiner vielfältigen Aufgaben bildet der Gemeinderat verschiedene beschließende und beratende Ausschüsse, beratende Kommissionen und Beiräte sowie den Ältestenrat.

Seit Beginn der 70er Jahre gilt in den eingemeindeten Stadtteilen Ebnet, Hochdorf, Kappel, Lehen, Munzingen, Opfingen, Tiengen und Waltershofen die Ortschaftsverfassung mit Ortschaftsrat, Ortsvorsteher beziehungsweise Ortsvorsteherin und örtlicher Verwaltung. Die Ortschaftsräte werden bei der Kommunalwahl von der Bürgerschaft der jeweiligen Ortschaft auf fünf Jahre gewählt und haben ein Anhörungs- und Vorschlagsrecht bei allen wichtigen Aufgaben der Ortschaft.

Die Ortsverwaltungen haben ein eigenständiges Standesamt sowie in Teilen eine Grundbucheinsichtsstelle mit Ratsschreiber. Ihnen sind verschiedene Aufgaben der Stadtverwaltung übertragen. Dazu gehören unter anderem standesamtliche Beurkundungen und Trauungen, An-, Ab- und Ummeldungen, Ausstellung von Ausweisen und Pässen, öffentliche Beurkundungen und Beglaubigungen. Damit wird ein großes Maß an Bürgerbeteiligung und -nähe erreicht. Darüber hinaus fallen Arbeiten im öffentlichen Grün-/ Landschaftsbau, bei den Gemeindestraßen sowie beim Friedhofs- und Bestattungswesen an.


Personal

Stellen im Amt
Beamt_innen Beschäftigte Gesamt 2021/2022 Beamt_innen Beschäftigte Gesamt 2023/24
Bürgermeisteramt 5,00 0,00 5,00 5,00 0,00 5,00
Ortsverwaltung Ebnet 2,00 1,93 3,93 2,00 1,83 3,83
Ortsverwaltung Hochdorf 3,00 3,00 6,00 3,00 3,00 6,00
Ortsverwaltung Kappel 1,00 3,25 4,25 1,00 3,25 4,25
Ortsverwaltung Lehen 2,00 2,00 4,00 2,00 2,00 4,00
Ortsverwaltung Munzingen 2,00 2,00 4,00 2,00 2,00 4,00
Ortsverwaltung Opfingen 2,00 2,50 4,50 2,00 2,50 4,50
Ortsverwaltung Tiengen 1,50 3,00 4,50 1,50 3,00 4,50
Ortsverwaltung Waltershofen 2,00 2,00 4,00 2,00 2,00 4,00

Ausblick

Die Digitalisierung der Gremienarbeit sowie die Weiterentwicklung des Ratsinformationssystems zur Erhöhung der Transparenz für die Bürger_innen werden kontinuierlich weitergeführt.