Doppelhaushalt 2023/2024



32.10 Leistungen nach Teil 2 SGB IX – Eingliederungshilferecht

3.13.32.10

Kurzbeschreibung

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.

Weitere Informationen

Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können. Zur Eingliederungshilfe gehören unterschiedliche Leistungsgruppen, die entsprechend der persönlichen Situation und dem tatsächlichen Bedarf eine passgenaue und personenzentrierte Unterstützung sicherstellen sollen.

  • 32.10.00 Einnahmen/Erstattungen EGH nach SGB IX