Doppelhaushalt 2023/2024



THH 22 Liegenschaften und Wohnungswesen

4.22.00.00

Kurzbeschreibung

Das Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen (ALW) ist für den Erwerb, die Ver­äußerung und die Verwaltung des fiskalischen städtischen Grund- und Immobilienvermögens zuständig.

Weitere Informationen

Dabei sind die nutzungsbezogenen, insbesondere die wohnungs- und bodenpolitischen Zielsetzungen der Stadt umzusetzen. In den Jahren 2020 und 2022 wurden die neuen Erbbaurechtgrundsätze sowohl für den Ein- und Zweifamilienhausbereich (G-20/172 und G-22/039) sowie den Geschosswohnungsbau (G-22/033) beschlossen, welche einen Paradigmenwechsel in der städtischen Flächenpolitik bedeuten: Grundsätzlich Abgabe von Grundstücken im Erbbaurecht, Verkauf nur in begründeten Ausnahmefällen und bei Gewerbegrundstücken sowie Arrondierungsflächen. Flächen und Gebäude werden für Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft, ökologische, kulturelle, soziale Zwecke und Zwecke des Sports sowie für Veranstaltungen durch Vermietung, Verpachtung, Bestellung von Erbbaurechten und Veräußerungen zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Baulandentwicklung werden in erforderlichem Umfang auch Ausgleichsflächen gesichert und der dauerhaften Pflege zugeführt sowie Ausgleichsmaßnahmen zur Umsetzung gebracht. Dieses Aufgabengebiet hat besonders im Hinblick auf die Entwicklung des Baugebietes Dietenbach deutlich zugenommen. Ferner gewinnt die Ersatzflächenbereitstellung von Landwirtschaftsflächen und die Vereinbarung von Ersatzmaßnahmen bei Inanspruchnahme von Landwirtschaftsflächen zunehmend an Bedeutung.

Eine weitere Aufgabe ist die Durchführung und Mitwirkung an Bodenordnungsmaßnahmen auf freiwilliger Basis sowie regelmäßig die Erstellung von Vermarktungskonzepten für städtische Flächen, wie zum Beispiel für den Alten Sportplatz Ebnet, anstehend für das Gebiet Kleineschholz sowie für verschiedene Einzelgrundstücke; bei der Vermarktung im Gebiet Dietenbach wirkt das ALW im Rahmen der Projektgruppe mit.

Das ALW verwaltet darüber hinaus in der Funktion als Eigentümer des städtischen Gebäudebestandes Wohngebäude sowie Objekte mit gewerblicher Nutzung, sozialer und / oder kultureller Nutzung. Mit diesen Immobilien werden derzeit 463 Einheiten für gewerbliche, soziale und kulturelle Zwecke, wie beispielsweise das Historische Kaufhaus, das E-Werk und das Jazzhaus sowie 247 Einheiten für Wohnnutzung zur Verfügung gestellt.

Ferner ist das ALW für die Gewährung von Wohngeldleistungen und Leistungen für Bildung und Teilhabe, soweit diese an Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger_innen gewährt werden, zuständig. Wohngeldempfänger_innen haben seit dem 1. Januar 2017 Anspruch auf den vergünstigten Erwerb von Fahrkarten für den öffentlichen Personennahverkehr, das sogenannte Sozialticket. Das ALW ist Anlaufstelle für Wohnungssuchende, führt die Wohnungssucher- und Wohnungsbindungsdatei und ist für die Prüfung und Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen für Mieter_innen von Mietwohnungen zuständig.

Dem ALW obliegt zudem die Wohnraumförderung im Stadtgebiet. Der Aufgabenbereich umfasst die konzeptionelle und strategische Ausrichtung der städtischen Wohnraumförderung unter maßgeblicher Einbeziehung der Landeswohnraumförderung, sowohl im geförderten / konzeptionellen Mietwohnungsbau als auch bei geförderten Eigentumsmaßnahmen, die Beratung von Interessent_innen zu Fördermöglichkeiten und die Prüfung der Förderanträge als zuständige kommunale Wohnraumförderstelle. Das ALW ist außerdem für die Erstellung des qualifizierten Freiburger Mietspiegels zuständig.


Personal

Stellen im Amt Beamt_innen Beschäftigte Gesamt 2021/22 Beamt_innen Beschäftigte Gesamt 2023/24
Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen 60,40 13,55 73,95 61,60 17,35 78,95

Neuschaffungen: +5,0 VZÄ (3,8 VZÄ für Wohngeld/ Wohnungssuche// 0,5 VZÄ für EDV/Verwaltung// 0,7 VZÄ für Ausgleichsflächen)

Ausblick

Ein Kernthema für die Haushaltsjahre 2023 / 2024 ist als Bestandteil der aktiven Liegenschaftspolitik die Mitwirkung an der Entwicklung, Bodenneuordnung und Vermarktung des Gebietes Kleineschholz. Weitere Schwerpunktmaßnahmen sind die Mitwirkung bei der Entwicklung des neuen Stadtteils Dietenbach – hier insbesondere die Ersatzflächenbereitstellung für Landwirte und die Flächensicherung im Rahmen der Verlegung zweier Hochspannungsleitungen und einer Gasleitung – sowie an den Bodenneuordnungen Im Zinklern / Lehen und Höhe / Zähringen zur Entwicklung der Baugebiete und zur Vorbereitung der Vermarktung der städtischen Flächenanteile. Für die Entwicklung dieser Maßnahmen ist zudem der Erwerb und / oder die Sicherung von Ausgleichsflächen und / oder Ökopunkten eine maßgebliche Teilaufgabe. Die Sicherung der Ausgleichsflächen und Flächen für Artenschutzmaßnahmen für die neuen Wohnbauflächen bilden einen weiteren Arbeitsschwerpunkt.

Für alle Baugebiete erarbeitet das ALW Vermarktungskonzepte. Für das Baugebiet Dietenbach wirkt es hieran im Rahmen der Projektgruppe mit. Es stehen die Vermarktungen verschiedener Einzelgrundstücke (bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Mischnutzungen Wohnen / Gewerbe) sowie des Gebiets Niedermatten an.

Die Mitarbeit am Flächennutzungsplan, insbesondere zu einer möglichen Flächensicherung, ist für eine zukunftsorientierte Liegenschaftspolitik von großer Bedeutung.

Im Bereich Wohnen geht es maßgeblich um die Mitwirkung an Vermarktungsvorschlägen und -konzepten und die Mitarbeit bei der gesamtstädtischen Aufgabe preisgünstigen und geförderten Wohnraum in Freiburg für breite Kreise der Bevölkerung zu schaffen, unter anderem durch die Stärkung des geförderten Wohnungsbaus und durch die Erstellung von zielgerichteten, nutzerorientierten Vermarktungskonzepten. Ferner gilt es, die Maßnahmen der Gesamtkonzeption Wohnen (vgl. Drucksache G-20/134) umzusetzen und am Stärkungsprozess der FSB (vgl. Drucksache G-20/013) mitzuwirken und zwar sowohl im Bereich Wohnraumförderung als auch im Bereich der Unterstützung von Mieter_innen durch die Realisierung des Sozialbonus.

Im investiven Bereich liegt der Schwerpunkt auf der Fortführung der Sanierung der Gebäude Turmstraße 8, 12 und 14 sowie der Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes Mundenhof 9 (vgl. Drucksache G-22/075).