Doppelhaushalt 2023/2024



THH 14 Amt für Migration und Integration

3.14.00.00

Kurzbeschreibung

Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine änderte die Lage in Freiburg seit Februar 2022 dramatisch. Zuvor ging die Anzahl der von der Stadt untergebrachten Geflüchteten deutlich zurück, da das Land seit 2018 aufgrund der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) auf dem Stadtgebiet keine Menschen mit Fluchthintergrund mehr zuwies. Seit Kriegsausbruch allerdings änderte sich dies grundlegend, Ende Mai 2022 hatten sich bereits über 2000 Menschen, die aus der Ukraine geflohen waren, in Freiburg registriert.

Weitere Informationen

Um diesen Menschen das Ankommen in Freiburg zu erleichtern, richtete das AMI bereits Anfang März 2022 ein Ankunftszentrum ein, in dem an einem Ort die wichtigsten ersten Dienstleistungen und Klärungen erfolgen, u. a. vom (zumeist muttersprachlichen) Clearing, über die ausländerrechtliche Registrierung zu den Leistungsbehörden. Im Amt für Migration und Integration (AMI) waren und sind sämtliche Abteilungen gefordert, auf die sich ständig ändernden Bedingungen flexibel zu reagieren. Unterkunftskapazitäten müssen – auch in Zusammenarbeit mit anderen städtischen Ämtern – geschaffen werden, die Räume ausgestattet und belegt, die Bewohnenden versorgt, begleitet und unterstützt werden. Sprachkurse müssen organsiert, zivilgesellschaftliches Engagement und Dolmetschende müssen koordiniert werden. Obwohl die Versorgung der aus der Ukraine geflohenen Menschen die Arbeit aller Abteilungen – Integration, Leistungen und Dienste für Geflüchtete, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht und Verwaltung – dominiert, müssen selbstverständlich auch die anderen Zielgruppen des AMI weiter gut bedient werden. Bei den schon länger hier lebenden Menschen mit Fluchtgeschichte steht hierbei häufig die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit im Zentrum, das Zusammenleben der Stadtgesellschaft steht bei vielen der durch das AMI geförderten Projekte im Fokus


Personal

Stellen im Amt Beamt_innen Beschäftigte Gesamt 2021/22 Beamt_innen Beschäftigte Gesamt 2023/24
Amt für Migration und Integration 60,90 70,77 131,67 64,35 67,42 131,77

Neuschaffungen: +5,25 VZÄ (2,0 VZÄ für Einbürgerung// 0,5 VZÄ für humanitäre Aufenthaltstitel// 0,5 VZÄ für Wegberatung// 1,0 VZÄ für Ausländerbehörde// 0,25 VZÄ für Personal// 1,0 VZÄ für Leistungsgewährung)
Einsparungen: -5,15 VZÄ (Einsparvorgabe langfristig unbesetzte Stellenanteile)

Ausblick

Neben der wieder ganz akut gewordenen Schwierigkeit, hier Schutz suchenden Menschen zunächst überhaupt ausreichende Unterkunftsplätze anbieten zu können, bleibt auch die dauerhafte Wohnversorgung von Menschen mit Fluchtgeschichte eine große Herausforderung. Auch die möglichst gute und ermächtigende Gestaltung des Lebens in den Gemeinschaftsunterkünften stellt große Anforderungen an die dort tätigen Haupt- aber auch Ehrenamtlichen. Die eigentliche Aufgabe aber, den Neuzugewanderten zu ermöglichen ihr Leben selbst zu gestalten, sich in die verschiedenen Bereiche der Gesellschaft einzubringen und an ihnen teilzuhaben, ist als eine langfristige, vermutlich generationsumspannende Aufgabe zu begreifen. Die Verwaltung setzt hierfür die Rahmenbedingungen.

Daran gemeinsam arbeiten muss aber die gesamte Freiburger Stadtgesellschaft: Die Geflüchteten selbst, Verwaltung und Politik sowie die Zivilgesellschaft.