Doppelhaushalt 2023/2024



31.20 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II

3.13.31.20

Kurzbeschreibung

Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II werden gemeinsam von der Agentur für Arbeit und der Kommune als Träger erbracht.

Weitere Informationen

In der Trägerversammlung werden Entscheidungen gefällt, welche beide Träger betreffen. Die Kommune trägt die Verantwortung für die angemessenen Leistungen von Kosten für Unterkunft und Heizung, einmalige Leistungen, die kommunalen Eingliederungsleistungen und die Leistungen des Bildungsund Teilhabepakets für den Bereich des SGB II. Die inhaltliche und finanzielle Steuerung sowie die rechtmäßige Aufgabenwahrnehmung erfolgt im Amt für Soziales.

Produktgruppen:

  • 31.20.01 Leistungen für Unterkunft und Heizung
  • 31.20.02 Kommunale Eingliederungsleistungen
  • 31.20.03 Einmalige Leistungen
  • 31.20.06 Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II