Doppelhaushalt 2023/2024



36.90 Unterhaltsvorschussleistung

2.09.36.90

Kurzbeschreibung

Zum 01.07.2017 wurde das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) reformiert. Das hat zu einer deutlichen Ausweitung der Leistungen geführt.

Weitere Informationen

Seit dieser Gesetzesreform hat ein Kind, welches in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, alleine mit einem Elternteil lebt, das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und von dem anderen Elternteil keinen ausreichenden Unterhalt nach § 1612a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches erhält, einen Anspruch auf Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Damit können ausfallende oder nicht ausreichende Unterhaltszahlungen kompensiert werden.

Produktgruppen:

  • 36.90.01 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz