Doppelhaushalt 2023/2024



Die gesetzlichen Aufgaben des Schulträgers umfassen die Bereitstellung einer bedarfsgerechten Schulinfrastruktur, die Ausstattung der Schulen mit funktionalem Mobiliar sowie modernen Lehr- und Lernmitteln, die Bereitstellung von Schulverwaltungskräften, die Ausstattung der Schulen mit einem angemessenen Schulhaushalt sowie die Organisation der Schülerbeförderung. Über alle Schularten hinweg wird die Umsetzung und Weiterführung einer systematischen und umfassenden Digitalisierung aller Schulen ein Schwerpunkt des DHH 2023/2024 sein. Grundsätzlich muss das Erlernen der Fähigkeit zu digital gestütztem Lernen in allen Schularten durch entsprechende Ausstattung verbessert werden.


21 Schulträgeraufgaben 21.10 Allgemeinbildende Schulen