Hierzu gehören Brandverhütungsschauen, die das Amt für Brand- und Katastrophenschutz als Fachbehörde mit dem Baurechtsamt in besonders gefährdeten Objekten durchführt, sowie 592 Stellungsnahmen* im Bereich Genehmigungsverfahren, Bebauungspläne und Veranstaltungen.
52 Bauen und Wohnen
52.10 Bauordnung
Im Zentrum des Aufgabenfeldes des Baurechtsamts steht – neben der Bau- und Energieberatung im Beratungszentrum für Bauen und Energie (BZBE) – die präventive Kontrolle der Bautätigkeit durch Baugenehmigungs- und Kenntnisgabeverfahren.
52 Bauen und Wohnen
52.10 Bauordnung
Das GuT wird im Zuge der Bauordnungsverfahren als Fachbehörde gehört und um Stellungnahme gebeten.
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