Doppelhaushalt 2023/2024



61.10 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen

4.61.61.10

Kurzbeschreibung

Mit der Finanzausstattung des THH 61 wird ein Großteil der kommunalen Aufgaben finanziert. Hier spiegelt sich auch das sogenannte Konnexitätsprinzip wieder, das bedeutet, dass das Land bei Aufgabenübertragung auf die Kommunen (z. B. Grundsicherung) auch die damit zusammenhängenden Lasten trägt.

Weitere Informationen

Neben den Zuweisungen aus dem Finanzausgleich (FAG) sind die Steuererträge mit rund 477 Mio. EUR in 2023 und rund 486 Mio. EUR in 2024 eine der wichtigsten Einnahmequellen der Stadt Freiburg im Breisgau. Hierunter fallen die Steuerarten Gewerbesteuer, Grundsteuer, Vergnügungsteuer, Übernachtungsteuer, Zweitwohnung- und Hundesteuer sowie die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Aus den Gewerbesteuererträgen ist die Gewerbesteuerumlage, aus den Erträgen aus dem FAG die sogenannte FAG-Umlage zu bezahlen.

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  • 61.10.00 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen