Doppelhaushalt 2023/2024



52.20 Wohnungsbauförderung und Wohnungsversorgung

5.24.52.20

Kurzbeschreibung

Die Stadt hat im Januar 2014 als Teil des kommunalen Handlungsprogramms Wohnen die Zweckentfremdung von Wohnraum verboten. Alle erforderlichen Tätigkeiten im Zusammenhang hiermit, von der Bauberatung über die Durchführung von Genehmigungsverfahren bis zur Abnahme von zur Verfügung gestelltem Ersatzwohnraum sowie der Reaktivierung zweckentfremdeten Wohnraums, werden durch das Baurechtsamt abgewickelt.

Weitere Informationen

Die städtische Satzung wurde Ende 2018 mit einem Grundsatzbeschluss erneut auf fünf Jahre erlassen.
Zur Förderung des Holzbaus aber auch zu einer verträglichen Nachverdichtung durch Dachgeschossausbauten, Dachaufstockungen und Anbauten wurde zum 01.01.2020 ein städtisches Förderprogramm eingerichtet. Dies beinhaltet drei Bausteine: 1. finanzielle Unterstützung, 2. Stiftung eines städtischen Holzbaupreises und 3. Einrichtung einer Beratungs- und Koordinationsstelle beim BZBE.

Produktgruppen

  • 52.20.09 Anwendung des Zweckentfremdungsverbots