Doppelhaushalt 2023/2024



52.10 Bauordnung

5.24.52.10

Kurzbeschreibung

Im Zentrum des Aufgabenfeldes des Baurechtsamts steht – neben der Bau- und Energieberatung im Beratungszentrum für Bauen und Energie (BZBE) – die präventive Kontrolle der Bautätigkeit durch Baugenehmigungs- und Kenntnisgabeverfahren.

Weitere Informationen

Weiter werden im BRA kleinere Sachbereiche wie das Schornsteinfegerwesen oder das Kleinwerbenetz bearbeitet. Das BRA ist vollziehende Stelle für die sozialen Erhaltungssatzungen gem. § 172 BauGB. Derzeit ist eine Satzung bereits zur Rechtskraft gebracht; mehrere zur Aufstellung beschlossen. Hier zeichnet sich ein zukünftiges intensives Betätigungsfeld ab, dessen tatsächlicher Arbeitsbedarf noch nicht abschließend abgeschätzt werden kann.

Ähnliches gilt für die baulichen Erhaltungssatzungen, von denen derzeit eine bereits Rechtskraft erlangt hat. Es ist angekündigt, dass auch für einige andere Bereiche der Stadt derartige Satzungen aufgestellt werden sollen, deren Vollzug Obliegenheit des BRA wird.

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