Doppelhaushalt 2023/2024



THH 24 Planung, Entwicklung und Bauen

5.24.00.00

Kurzbeschreibung

In dem Teilhaushalt Planung, Entwicklung und Bauen sind die Aufgaben und Produkte des Amtes für Projektentwicklung und Stadterneuerung (APS), des Baurechtsamtes und des Stadtplanungsamtes zusammengefasst.

Das Amt für Projektentwicklung und Stadterneuerung (APS) steuert und koordiniert in bedeutsamen Planungsverfahren die Zusammenarbeit der städtischen Dienststellen untereinander und gegebenenfalls auch mit externen Beteiligten. Daneben ist das APS für die Durchführung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen zuständig. Weitere ämterübergreifende Steuerungs- und Koordinationsaufgaben übernimmt das APS mit den Stabsstellen Geodatenmanagement und dem Kompetenzzentrum Bürgerbeteiligung. Die Verwaltung des APS übernimmt die Betreuung im Personal-, Organisations- und Haushaltsbereich für die Ämter APS, Baurechtsamt, Stadtplanungsamt sowie für das Büro des Bürgermeisters Prof. Dr. Haag, die Projektgruppe Dietenbach und die Stabsstelle Mobilität.
Neben den gesetzlichen Aufgaben der Unteren Baurechtsbehörde und Unteren Denkmalschutzbehörde sind im Baurechtsamt (BRA) in den vergangenen Jahren verschiedene „Sonderaufgaben“ hinzugekommen. Den Anfang machte hier der Gestaltungsbeirat; bald darauf folgte die Zweckentfremdungssatzung, die im vergangenen Jahr um eine Registrierungspflicht für Ferienwohnungen erweitert wurde. Bereits jetzt ist abzusehen, dass in der Laufzeit dieses Haushaltszyklus die Zweckentfremdungssatzung nochmals für fünf Jahre erlassen werden muss. Im Bereich der Wohnraumsicherung hat sich nun mit den sozialen Erhaltungssatzungen ein weiteres Betätigungsfeld aufgetan, das sich bereits rechtlich und inhaltlich als sehr komplex erwiesen hat.Nachdem die Holzbauförderung sich bereits im zweiten Haushaltszyklus befindet, gilt es derzeit den ersten Holzbaupreis der Stadt Freiburg zu organisieren, der voraussichtlich im Oktober 2022 erstmals vergeben werden wird. Im Rahmen einer Ausschreibung des Landes hat das BRA für das Projekt „Urbaner Holzbau im Quartier“ Fördermittel erhalten; Zielsetzung ist hier, den Weg für weitere Holzbauten in Dietenbach und vielleicht auch Kleineschholz zu bereiten.
Auch im Klimaschutzbereich haben sich neue Aufgaben für das BRA ergeben. Durch das Klimaschutzgesetz BW werden seit diesem Jahr Solaranlagen für Neubauten in wesentlich stärkerem Maß als bisher verpflichtend.
Aber auch alte Aufgaben kommen wieder: Nachdem in den Coronajahren keine Veranstaltungen und Messen möglich waren, bestand 2022 ein gewisser Nachholbedarf, der für eine gute Auslastung der zuständigen technischen Sachbearbeitenden gesorgt hat.
Das Stadtplanungsamt (STPLA) bearbeitet die Aufgabenbereiche Stadtentwicklungsplanung und Städtebau. Es ist damit Träger unterschiedlicher informeller und formeller Planungen für die Gesamtstadt, Stadtteile, Quartiere und Einzelflächen. Wichtige Aufgabenfelder sind hierbei die Stadtentwicklung einschließlich der konzeptionellen Freiraumplanung und der Landschaftsplanung, die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung einschließlich der Umweltprüfung, städtebaulichen Rahmenplanungen, Konzepte  u.a. zur Klimaanpassung und Entwürfe, städtebauliche Erhaltungssatzungen, städtebauliche Konzepte für Sanierungsgebiete sowie Gestaltungskonzepte für den öffentlichen Raum, die Ausarbeitung und Verhandlung städtebaulicher Verträge sowie die Stadtgestaltung. Neben der Prüfung und Entwicklung neuer Wohnbauflächen sind weitere thematische Standortsuchen inklusive Alternativenprüfung wichtige Aufgabenfelder. Mit sämtlichen Aufgaben sind intensive Beteiligungs- und Öffentlichkeitsarbeiten verbunden.

Personal

Stellen im Amt Beamt_innen Beschäftigte Gesamt 2021/22 Beamt_innen Beschäftigte Gesamt 2023/24
Amt für Projektentwicklung und Stadterneuerung 21,25 13,00 34,25 20,75 11,00 31,75

Neuschaffungen: +0,5 VZÄ (für Verwaltung)
Unterjährige Änderung der Planstellenzuordnung: -2,0 VZÄ (-1,0 VZÄ zu THH 2/Projektgruppe Impuls für Wandel und Innovation// -0,5 VZÄ zu THH 24/Baurechtsamt und -0,5 VZÄ zu THH 24/Stadtplanungsamt (Evaluation ehemaliges Schreib- und Servicebüro APS)
Einsparungen: -1,0 VZÄ (Einsparvorgabe langfristig unbesetzte Stellenanteile)

Stellen im Amt Beamt_innen Beschäftigte Gesamt 2021/22 Beamt_innen Beschäftigte Gesamt 2023/24
Baurechtsamt 27,30 23,95 51,25 28,30 24,95 53,25

Neuschaffungen: +2,0 VZÄ (1,0 VZÄ Stadtbaumeister_in// 1,0 VZÄ für Zweckentfremdung)
Unterjährige Änderung der Planstellenzuordnung: +0,5 VZÄ von THH 24/Amt für Projektentwicklung und Stadterneuerung (Evaluation ehemaliges Schreib- und Servicebüro APS)
Einsparungen: -0,5 VZÄ (alte Einsparvorgabe)

Stellen im Amt Beamt_innen Beschäftigte Gesamt 2021/22 Beamt_innen Beschäftigte Gesamt 2023/24
Stadtplanungsamt 12,50 30,75 43,25 13,50 34,25 47,75

Neuschaffungen: +4,0 VZÄ (2,0 VZÄ Planer_in// 2,0 VZÄ für Kleineschholz)
Unterjährige Änderung der Planstellenzuordnung: +0,5 VZÄ von THH 24/Amt für Projektentwicklung und Stadterneuerung (Evaluation ehemaliges Schreib- und Servicebüro APS)

Ausblick

Die Schwerpunkte der Arbeit des APS liegen in den nächsten Jahren beim Stadttunnel, dem Forschungscampus Heidenhofstraße (ISE), dem Baugebiet Zinklern und den Sanierungen in der Sulzburger Straße in Weingarten, der Knopfhäusle-Siedlung und des Breisacher Hofs. Neben der Rheintalbahn werden auch regionale und interkommunale Kooperationsprojekte für Siedlungsflächenentwicklungen und Ausgleichsmaßnahmen entwickelt. Weiterhin ist im Rahmen der städtischen Digitalisierungsstrategie der systematische Ausbau der städtischen Geodateninfrastruktur und die Digitalisierung raumbezogener Geschäftsprozesse von Bedeutung. Die Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Marketing erarbeitet in enger Abstimmung mit dem Kompetenzzentrum Bürgerbeteiligung Kommunikationskonzepte für Bau- und Planungsprojekte, um die breite Öffentlichkeit frühzeitig und umfassend zu informieren und einzubinden. Im Bereich Bürgerbeteiligung steht der Ausbau von Online-Formaten im Mittelpunkt. Die städtebauliche Erneuerung soll mit den Zuweisungen von Bund und Land in mindestens gleichbleibender Höhe verstetigt werden. Die Abteilung Verwaltung und Sanierungsmaßnahmen wird sich schwerpunktmäßig mit den aus den neuen Handlungsfeldern und strukturellen Änderungen resultierenden Aufgabenbereichen der zu betreuenden Ämter sowie mit den kommunalen Sanierungsmaßnahmen befassen.


Das Baurechtsamt ist im Wesentlichen zuständig für die Prüfung der öffentlich-rechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben. Da derzeit große Baugebiete zur Entlastung des Wohnungsmarktes fehlen, ist die Genehmigungstätigkeit geprägt von vielen kleinen und größeren Nachverdichtungsbauvorhaben. Hier fällt ein Interessenausgleich im Genehmigungsverfahren immer schwerer. Dies verursacht zum einen nicht unerheblichen Mehraufwand, zum anderen bleiben vermehrt nicht mehr auflösbare Restkonflikte zurück. Dessen ungeachtet ist die Baurechtsbehörde dabei, sich für die vielen und großen Bauvorhaben, die in Dietenbach bald kommen mögen, aufzustellen.

Das Stadtplanungsamt wird in den kommenden Jahren den Flächennutzungsplan 2040 inklusive Landschaftsplan 2040 neu aufstellen. In dem Zusammenhang qualifizieren weitere Rahmenkonzepte und -planungen sowie gesamtstädtische Konzepte, wie das Klimaanpassungskonzept Hitze und Wasser, die strategische Planung. Schwerpunkte bilden dabei in den kommenden Jahren das Rahmenkonzept Tuniberg sowie die Rahmenplanung „Fünf Quartiere am Sportpark Freiburg-Süd“. Daneben ist die Zukunftsfähigkeit der Innenstadt in den nächsten Jahren ein thematischer Schwerpunktbereich. Die Grundlage für den FNP-Prozess sowie die Rahmenplanungen ist der zwischen 2014 und 2017 erarbeitete Perspektivplan, welcher das räumliche Leitbild und somit die Schwerpunktbereiche für die städtebauliche Entwicklung der Stadt Freiburg vorgibt. Darüber hinaus sind weitere wichtige Vorhaben planerisch umzusetzen, die für die gesamtstädtische Entwicklung von großer Bedeutung sind, wie zum Beispiel Höhe, Metzgergrün, Zinklern, Hinter den Gärten, Niedermatten u.a. Dabei geht es zum einen um die planerische Sicherung von Siedlungsflächen insbesondere zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum unter Einbeziehung der Freiraum- und Landschaftsplanung. Zum anderen um die Weiterentwicklung der für die zusätzlichen Siedlungsflächen erforderlichen Infrastruktureinrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulerweiterungen, Pflegewohnen und Nahversorgung. Hierin werden u.a. auch die Entwicklung von Gewerbe- und Freiraumflächen sowie die Steuerung des Einzelhandels einbezogen. Schwerpunkte bilden der neue Stadtteil Dietenbach, die planerische Umsetzung der Flächen Kleineschholz, Zähringen-Nord Höhe, Hinter den Gärten, Im Metzgergrün, Niedermatten. Einen wichtigen Part in der Quartiersentwicklung nimmt die Begleitung und Erarbeitung städtebaulicher und gestalterischer Vorgaben für Wettbewerbe und Mehrfachbeauftragungen ein, die Überführung der Ergebnisse in das Planungsrecht und die Begleitung in der Umsetzung. Darüber hinaus sollen verstärkt Instrumente zur Stadtbildpflege und zum Erhalt identitätsstiftender städtebaulicher Strukturen zum Einsatz kommen. Im Rahmen der kleinteiligen Innenentwicklung werden über Bebauungspläne (teilweise über vorhabenbezogene Bebauungspläne oder Satzungen) die Anforderungen an dichte Quartiere gesichert, hierzu gehören insbesondere die quantitative und qualitative Versorgung mit gut nutzbaren Freiräumen, die Sicherung der Nahversorgung sowie die jeweils benötigte soziale Infrastruktur. Hier bilden die Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen für die Stadtteile Waldsee und Wiehre einen weiteren wichtigen Arbeitsschwerpunkt.