Information zur Datenerhebung gem. Art. 13 DS-GVO

für die Anmeldungen zu den Veranstaltungen der Reihe "Die Zukunftsszenarien 2040" über eveeno.com/zukunftsszenarien

Behörde
Stadtplanungsamt
Fehrenbachallee 12 (Rathaus im Stühlinger)
79106 Freiburg

Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO
Oberbürgermeister Martin Horn
Rathausplatz 2-4
79098 Freiburg i.Br.
E-Mail: fnp2040@stadt.freiburg.de
 
Kontakt Behördliche/r Datenschutzbeauftragte_r
Stadt Freiburg i.Br.
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r
Rathausplatz 2-4
79098 Freiburg i.Br.
E-Mail: datenschutz@stadt.freiburg.de
 
Zweck(e) der Datenverarbeitung, Rechtsgrundlage
Die personenbezogenen Daten werden mit Ihrem Einverständnis erhoben. Ihre E-Mail-Adresse oder Adresse wird nur dazu genutzt, um Sie zu Beteiligungsformaten des Bürger_innenbeteiligungsprozesses einzuladen.
 
Geplante Speicherungsdauer
Die Daten werden ab sofort bis zum Ende der Veranstaltungsreihe am Ende 2040 gespeichert. Sie können sich aber jederzeit an uns wenden (z.B. per Mail an fnp2040@stadt.freiburg.de), wenn Sie eine Löschung Ihrer Daten wünschen.

Empfänger oder Kategorie von Empfängern der Daten (Stellen, denen die Daten offengelegt werden)
Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nicht.

Betroffenenrechte
Sie haben als betroffene Person das Recht von  der Stadt Freiburg i.Br. Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren. Zuständige Aufsichtsbehörde für die Stadt Freiburg i.Br.: Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, post-stelle@lfdi.bwl.de 

Verpflichtung, Daten bereitzustellen, Folgen der Verweigerung
Sie sind nicht verpflichtet, zum oben genannten Zweck personenbezogene Daten zur Verfügung zu stellen. Bei Nicht-Angabe entstehen Ihnen keine Nachteile.