Zweite Eigentümerversammlung: Kostenrahmen und Finanzierung festlegen
Zuerst wird das Energiekonzept durch den Energieberater erläutert und anschließend die Beschlüsse zu den Sanierungsmaßnahmen getroffen. Dabei wird festgelegt,
- welche Sanierungsvariante aus dem Energiekonzept durchgeführt wird mit Vorgabe eines Kostenrahmens,
- und wie die Finanzierung konkret gestaltet wird - also die Entscheidung für Sonderumlage oder gemeinsames KfW-Darlehen.
- Eventuell können auch schon Details der Ausführung festgelegt werden (zum Beispiel Dämmstoff, Fensterrahmen, Farbe, Oberfläche usw.) bzw. welche Alternativen für die Ausschreibung vorgegeben werden.
Die WEG kann die Verantwortung für das weitere Vorgehen an den Verwalter und/ oder Beirat abgeben. Empfehlenswert ist diesem Fall, einen Unterstützungskreis einzurichten, der den Verwalter bei der Auswahl von Angeboten unterstützt.
Folgende Vollmachten werden von der WEG an Verwalter und/ oder Beirat erteilt:
- Beauftragung der Planung an spezialisierten Architekten, Energieberater mit Referenzen, Ingenieur o.ä.
- Einholung von Angeboten für die Sanierungsmaßnahmen
- Beantragung von Fördermitteln (vor Beauftragung der Sanierungsmaßnahmen!) – siehe nebenstehende Links
- Beauftragung der Sanierungsmaßnahmen
- Optional kann vor der endgültigen Beauftragung der Sanierungsmaßnahmen eine weitere Eigentümerversammlung einberufen werden, um dort gemeinsam die Entscheidung für Angebote zu treffen