Teilzeitausbildung

Ausbildung und Umschulung in Teilzeit

Die Ausbildung in Teilzeit ist eine Möglichkeit zur Fachkräftesicherung, die bisher wenig genutzt wird. Durch diese Ausbildungsform können verborgene Potentiale für den Arbeitsmarkt aktiviert werden.

Grundsätzlich können alle anerkannten Ausbildungsberufe, die nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung betrieblich ausgebildet werden, auch in Teilzeit erlernt werden.

Grundlage ist der § 8 des Berufsbildungsgesetztes, der vorsieht, dass auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und des Ausbildenden die Ausbildungszeit gekürzt werden kann, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit richten (Teilzeitberufsausbildung).

Die Dauer der Ausbildung wird in Abstimmung mit der zuständigen Kammer festgelegt. Die Wochenarbeitszeit beträgt zwischen 25 –30 Wochenstunden einschließlich des Berufsschulunterrichts.
Eine Teilzeitausbildung kommt in Frage, wenn Auszubildende ein eigenes Kind oder eine/n pflegebedürftigen Angehörige/n zu betreuen haben oder andere schwerwiegende Gründe vorliegen.

Die Kontaktstelle Freiburg- Südlicher Oberrhein, das Jobcenter Freiburg und das Caritas Bildungszentrum Freiburg haben das Informationsmaterial für Interessierte und Betriebe aktualisiert und neu aufgelegt.

In der Broschüre "Ein Leitfaden für Betriebe" (1,831 MB) erhalten Unternehmen Informationen über Vorteile und Ablauf einer Teilzeitausbildung sowie Anlaufstellen in der Region Freiburg.

Der "Leitfaden für Interessierte" (786,7 KB) informiert Frauen, die einen Beruf erlernen oder sich beruflich umorientieren möchten, aber keine Berufsausbildung in Vollzeit absolvieren können.

Bei Aufnahme einer Teilzeitausbildung gibt es für die Teilzeitauszubildenden meist viele offene Fragen zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes: Mit einer im Jahr 2016 in Kraft getretenen gesetzlichen Änderung wurden die finanziellen Rahmenbedingungen optimiert.
Auszubildende dürfen jetzt ergänzend zu der Ausbildungsvergütung Arbeitslosengeld II beziehen. Auskunft darüber, wo die unterstützenden Stellen zu finden sind, oder welche zuständigen Behörden aufgesucht werden sollten, um finanzielle Engpässe zu vermeiden, erhalten Sie im Informationsblatt "Finanzierung des Lebensunterhalts". (1,05 MB)

In der Region Freiburg gibt es für junge Frauen, die Arbeitslosengeld II beziehen, bis zum Alter von 35 Jahren unter anderem auch die Möglichkeit, das Programm "Teilzeitausbildung für Frauen mit Kindern (TaF)" des Caritas BIldungszentrums Freiburg zu nutzen.
Dieses wird von den Jobcentern Freiburg und Breisgau-Hochschwarzwald finanziell gefördert. Frauen finden hier Unterstützung bei der Organisation der Kinderbetreuung, Beratung und ggf. fachbezogenen Förderunterricht. Weitere Informationen finden Sie im TaF Informationsblatt. (2,206 MB)

Newsletter


Kontakt

Wirtschaftsförderung

Franziska Hoferer

Tel. 0761/ 3881 - 1220

familienfreundlich@fwtm.de

Die FWTM ist Mitglied im bundesweiten Unternehmensnetzwerk "Erfolgsfaktor Familie".