Feuer und Rauchen im Wald verboten
Weiterhin hohe Waldbrandgefahr


Update vom 9. Juli 2026
Seit Wochen wechselt der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes für Freiburg zwischen der zweithöchsten Stufe 4 und der höchsten Gefahrenstufe 5.
Für Freitag, 10. Juli, und Sonntag, 12. Juli, wird wieder die höchste Gefahrenstufe 5 (sehr hoch) angekündigt.
Rauchen und offenes Feuer verboten
Vor Kurzem hat das Forstamt entschieden: Ab einem Waldbrandgefahrenindex der Stufe 4 ist es grundsätzlich verboten, im Wald zu grillen. Damit gelten jetzt die gleichen Regeln wie für Parks und Grünflächen.
Wer einen Waldbesuch plant, sollte sich deshalb unbedingt beim Deutschen Wetterdienst über die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe informieren.
Grundsätzlich sind das Feuermachen und Grillen in Grünanlagen und im Wald nur an offiziellen, fest eingerichteten Grill- und Feuerstellen erlaubt (siehe §12 PolVO und §2 PolVO Wald).
Zudem gilt nach Landeswaldgesetz (LWaldG) vom 1. März bis 31. Oktober im Wald und in einer Entfernung von 100 Metern zum Waldrand ein Rauchverbot.
Gefahren durch parkende Autos
Fahrzeuge dürfen nur auf ausgewiesenen Parkplätzen stehen. Da heiße Katalysatoren oder Auspuffteile die trockene Vegetation leicht entzünden können, darf man nicht auf trockenem Bodenbewuchs, laubbedeckten Flächen oder trockenem Gras parken.
Die Zufahrtswege in die Wälder müssen frei bleiben.
Hinweis der Feuerwehr
Nichts hilft besser, das Ausmaß eines Brandes einzuschränken, als die schnelle Information über den Brandherd und seine sofort eingeleitete Bekämpfung. Wer einen Waldbrand bemerkt, informiert daher unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) oder die Polizei (110).
Waldbrände sind meist von Menschen verursacht. Wer im Wald unterwegs ist, sollte daher unbedingt darauf achten, keinen Müll zu hinterlassen. Dieser erhöht die Brandlast und erschwert die Löscharbeiten.