Umweltbedingte Gesundheitsgefahren
Abwehr umweltbedingter Gesundheitsgefahren
Das Umweltschutzamt ist als Ortspolizeibehörde zuständig für die Abwehr umweltbedingter Gesundheitsgefahren, das heißt es können bei Bestehen einer Gefahr Maßnahmen gegenüber dem Verursacher oder dem Eigentümer getroffen werden.
Immer noch ein Thema in Freiburg ist die Bleibelastung in Haus- und Dachstuhlstaub.