Förderprogramm Klimafreundlich Wohnen

Balkon mit Solarmodul

Wichtiger Hinweis: Ab 1. Januar 2023 gelten neue Förderrichtlinien für das Förderprogramm „Klimafreundlich wohnen“. Krankheitsbedingt konnten die Online-Anträge im Service-Portal Baden-Württemberg noch nicht aktualisiert werden. Daher können im Online-Portal übergangsweise die Antragsformulare 2022 noch verwendet werden.
Wichtiger Hinweis zur Auszahlung:
Bei den Bausteinen 2 und 3 werden keine Bescheide zur Antragstellung ausgestellt. Nach der Prüfung der Anträge werden diese direkt ohne weitere schriftliche Nachricht an die angegebenen Empfängerinnen und Empfänger ausbezahlt.
Für den Baustein 1 wird nach Prüfung zunächst ein Bewilligungsbescheid und dann ein Auszahlungsbescheid versendet. Unterschiede zwischen Bewilligungs- und Auszahlungsbescheid beim Baustein 1 gehen in der Regel auf kleinere gedämmte Flächen zurück oder wenn der Bonus umweltfreundliche Dämmstoffe entfällt.

Um die Klimaschutzziele zu erreichen muss der Energieverbrauch im Gebäudesektor drastisch gesenkt werden. Um die CO2-Emissionen, die aus den Freiburger Gebäuden resultieren, nachhaltig zu senken ist es nötig, dass mehr Gebäude als bisher saniert werden.

Daher unterstützt die Stadt Freiburg seit 2002 private Hausbesitzer_innen mit finanziellen Zuschüssen bei der energetischen Sanierung sowie bei der Modernisierung von Wohngebäuden im Stadtgebiet. Außerdem bieten wir zu allen Bausteinen kostenlose Erst-Beratungen an.

Die Stadt fördert künftig drei Themengebiete: Gebäudehülle optimal gedämmt, Heizung und Lüftung effizient und erneuerbar sowie die erneuerbare Stromerzeugung mit Photovoltaik (PV). Zu allen drei Bereichen gibt es zusätzlich umfangreiche, kostenlose oder stark bezuschusste Beratungsangebote.

Sie haben Fragen zum Förderprogramm Klimafreundlich Wohnen?

Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit des Förderprogramm „Klimafreundlich Wohnen“ haben wir eine entsprechende Hotline eingerichtet, bei der Sie je nach Anliegen eine erste Hilfestellung und Orientierung bekommen können. Außerdem können Sie sich bei dieser Hotline das typische Vorgehen bei den einzelnen Bausteinen erklären lassen. Klimafreundlich Wohnen Telefon: 0761 201 6188

Sollten Sie Fragen zu einem bereits bestehenden Antrag haben (oder z.B. Ihren Antrag verlängern möchten), haben wir für Sie eine passende Hotline eingerichtet. Hier können Sie sich Montag bis Donnerstag von 10 bis 17 Uhr nach dem Bearbeitungsstand Ihres Antrags erkundigen, bekommen Hilfestellung beim Ausfüllen der Anträge und können inhaltliche Fragen zu bereits gestellten Anträgen stellen.Die Bearbeitung der Anträge und die fachkundige Betreuung der Hotline wird vom fesa e.V. durchgeführt: 0761/407361

Sollten Sie eine einfache Fördermittelberatung wünschen, bei der Sie sowohl etwas über die Förderprogramme (nicht Antragstellung, sondern inhaltliche Fragen zur Förderung) der Stadt Freiburg als auch über die möglichen Förderprogramme, die es auf Bundesebene gibt, erfahren möchten können Sie hier anrufen:
Telefon: 0761 79177 17 Die Fördermittelberatung ist vor Allem dazu gedacht Ihnen einen tieferen Eindruck für die aktuelle Fördermittel-Landschaft zu vermitteln.

Sollten Sie sich im Allgemeinen für das Förderprogramm interessieren oder eine Frage an das Umweltschutzamt direkt haben, können Sie gerne eine E-Mail an klimawohnen@stadt.freiburg.de schreiben.

Sie können jetzt alle Anträge direkt online stellen und dadurch die durchschnittliche Bearbeitungszeit deutlich verringern. In den entsprechenden Online-Anträgen befinden sich wertvolle Tipps und Hilfestellungen mit denen Ihr Antrag schnell ausgefüllt, ggfls. zwischengespeichert und direkt an die Bearbeiter_innen übermittelt werden kann. Die ganze Abwicklung und Kommunikation erfolgt unmittelbar und transparent. Zum Ausfüllen der Anträge müssen Sie sich lediglich im Serviceportal BW anmelden.

1. Gebäudehülle optimal gedämmt

Sollten Sie eine Fördermittelberatung benötigen, können Sie eine einfache Fördermittelberatung kostenlos telefonisch unter 0761/79177-17 in Anspruch nehmen. Hier können Sie auch konkrete Fragen zu den Förderprogrammen der KfW und der BAFA stellen. Die Fördermittelberatung ist vor Allem dazu gedacht Ihnen einen tieferen Eindruck in die aktuelle Fördermittel-Landschaft zu vermitteln. Zuerst sollten Sie jedoch die für Sie kostenlose Einstiegsberatung der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen, um einen Eindruck von Ihrem Gebäude und den energetischen Potentialen zu gewinnen. Die kostenlose vor Ort Einstiegsberatung können Sie unter 1.2 buchen.

1.1 Fördermittelberatung und -antragstellung

Als besonderen Service unterstützt die Stadt Freiburg eine Fördermittelberatung und insbesondere die Antragsstellung für Fördermittel. Durch dieses besondere Angebot wird die Antragsstellung für Fördermittel von Stadt Bund und Land für Sie noch einfacher.

Voraussetzungen und Zuschusshöhe:
Je nach Maßnahme gelten folgende Zuschussbeiträge:

  1. Gefördert wird eine Beratung plus Antragstellung für Einzelmaßnahmen bei der BAFA oder der L-Bank im Rahmen des BEG EM sowie bei der Stadt Freiburg für mindestens einen Baustein. Hierfür wird von der Stadt ein Zuschuss zu den Leistungen der Energieberater_in von pauschal 300 € gewährt
  2. Gefördert wird eine Beratung plus Antragstellung für Effizienzhäuser bei der BAFA oder der L-Bank im Rahmen des BEG WG sowie bei der Stadt Freiburg für mindestens einen Baustein. Hierfür wird von der Stadt ein Zuschuss zu den Leis-tungen des Energieberaters von pauschal 600 € gewährt.
  3. Für Wohnungseigentümergemeinschaften werden die Zuschüsse unter 1. und 2. um 500 € erhöht, bei einer zusätzlichen Erläuterung des Beratungsberichts in der Wohnungseigentümerversammlung oder im Beirat.

Förderbedingungen: Gebäudehülle (475,3 KB)

Sie können jetzt alle Anträge direkt online stellen und dadurch die durchschnittliche Bearbeitungszeit deutlich verringern. In den entsprechenden Online-Anträgen befinden sich wertvolle Tipps und Hilfestellungen mit denen Ihr Antrag schnell ausgefüllt, ggfls. zwischengespeichert und direkt an die Bearbeiter_innen übermittelt werden kann. Die ganze Abwicklung und Kommunikation erfolgt unmittelbar und transparent. Zum Ausfüllen der Anträge müssen Sie sich lediglich im Serviceportal BW anmelden.

Antragsunterlagen (91,2 KB)
DSGVO (208,1 KB)
Listen der Freiburger und anderer Energieberater_Innen finden Sie hier.

1.2 Energiesparberatung von der Verbraucherzentrale

Mit der Freiburger Energiesparberatung bietet die Stadt Freiburg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kostenlose Energiesparberatungen Vor-Ort für alle Freiburger_innen.

Für Eigentümer_innen mit Interesse an einer energetischen Sanierung bietet sich der Gebäude-Check. Dieser wird als Fördervoraussetzung für Einzelmaßnahmen des Bausteins Gebäudehülle optimal gedämmt anerkannt.

Eine Energiesparberatung können Sie sich direkt von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg holen: 0711 669110. Die 30 Euro Eigenanteil übernimmt die Stadt Freiburg für Sie.

1.3 Wärmeschutz von Wohngebäuden

Die Stadt fördert Maßnahmen zur Verringerung der Wärmeverluste an Wohngebäuden. Es werden insbesondere gefördert: Außenwanddämmung, Dämmung des Daches (Flachdach oder Steildach), Dämmung der obersten Geschossdecke, Dämmung der Kellerdecke.

Falls es sich bei Ihrem Haus um ein denkmalgeschütztes oder erhaltenswertes Gebäude handelt, haben wir hier für Sie weitere Informationen zusammengestellt.

Informieren Sie sich auch über die Förderprogramme des Bundes unter www.kfw-foerderbank.de und www.bafa.de

Sollten Sie eine Fördermittelberatung (im Rahmen des Baustein 1) benötigen, können Sie eine einfache Fördermittelberatung kostenlos telefonisch unter 0761/79177-17 in Anspruch nehmen. Hier können Sie auch konkrete Fragen zu den Förderprogrammen der KfW und der BAFA stellen.

Sie können jetzt alle Anträge direkt online stellen und dadurch die durchschnittliche Bearbeitungszeit deutlich verringern. In den entsprechenden Online-Anträgen befinden sich wertvolle Tipps und Hilfestellungen mit denen Ihr Antrag schnell ausgefüllt, ggfls. zwischengespeichert und direkt an die Bearbeiter_innen übermittelt werden kann. Die ganze Abwicklung und Kommunikation erfolgt unmittelbar und transparent. Zum Ausfüllen der Anträge müssen Sie sich lediglich im Serviceportal BW anmelden.

Hier geht’s zum Online-Antrag 1.3
Momentan kann der online-Antrag 1.3 unter Service BW nicht vollständig heruntergeladen werden. Hier erfolgt Überarbeitung. Bitte schicken Sie daher Ihren Antrag per Post oder übergangsweise per Mail an waermeschutz@fesa.de

Bitte achten Sie bei dem von Ihnen geplanten Wärmeschutzmaßnahmen auch auf den Artenschutz von Vogel- und Fledermäusen, die möglicherweise sogar unbemerkt in Dächern oder an Fassaden leben. Das Infoblatt Wämesanierung & Artenschutz (4,717 MB) des BUND gibt Ihnen dabei Hilfestellung.

2. Heizung und Lüftung, effizient und erneuerbar

Das Ziel des Förderprogramms ist es, den Gebäudebesitzer durch neutrale Beratung bei der Heizungsmodernisierung zu unterstützen. Früher war die Heizungsmodernisierung einfach meist wurde einfach die alte Ölheizung ausgebaut und eine neue Ölheizung eingebaut. Heute ist die Situation etwas komplexer: Es müssen gesetzliche Vorschriften erfüllt und Möglichkeit zur Nutzung Erneuerbarer Energien berücksichtigt werden. Oft steht wird ein Brennstoffwechsel vorgenommen oder manches Mal eine innovative Heizanlagentechnik eingesetzt.Förderfähig sind nur von der Stadt Freiburg benannte, qualifizierte Berater. Eine Liste dieser Berater für die Heizungsoptimierung finden Sie hier.

Zunächst empfiehlt es sich eine kostenlose Energiesparberatung in Anspruch zu nehmen um einen Überblick über Ihr Gebäude zu bekommen, der zur Auslegung der Heizung durchaus relevant ist. Schauen Sie sich doch dafür gerne mal den Baustein 1.2 an.

2.1 Beratung bei Heizungsumstellung

Das konkrete Unterstützungsangebot besteht aus einer ausführlichen Vor-Ort-Beratung und prinzipielle Prüfung der empfehlenswerten und möglichen Techniken für eine Heizkesselmodernisierung des individuellen Wohngebäudes. Das Ziel ist es, dem Gebäudebesitzer eine Entscheidungshilfe an die Hand zu geben, welche Heiztechnikvariante prinzipiell bei dem Gebäude möglich und geeignet erscheint.

Förderbedingungen Heizung

2.1 a Vor-Ort-Check

Das konkrete Unterstützungsangebot besteht aus einer ausführlichen Vor-Ort-Beratung und prinzipielle Prüfung der empfehlenswerten und möglichen Heizkesselmodernisierungvarianten. Das Ziel ist es, den Gebäudebesitzer_innen eine Entscheidungshilfe an die Hand zu geben, welche Heiztechnikvariante prinzipiell bei dem Gebäude möglich und geeignet erscheint.

Sie können jetzt alle Anträge direkt online stellen und dadurch die durchschnittliche Bearbeitungszeit deutlich verringern. In den entsprechenden Online-Anträgen befinden sich wertvolle Tipps und Hilfestellungen mit denen Ihr Antrag schnell ausgefüllt, ggfls. zwischengespeichert und direkt an die Bearbeiter_innen übermittelt werden kann. Die ganze Abwicklung und Kommunikation erfolgt unmittelbar und transparent. Zum Ausfüllen der Anträge müssen Sie sich lediglich im Serviceportal BW anmelden.

Hier geht’s zum Online-Antrag 2.1a
Selbstverständlich können Sie Ihren Antrag weiterhin auch per Post ans Umweltschutzamt schicken. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung hier deutlich länger dauert. Eine Zusendung per E-Mail ist ausgeschlossen.

Antragsunterlagen (120,5 KB)
Förderbedingungen Heizung (327,6 KB)
DSGVO (208,1 KB)

2.1 b Variantenvergleich Heizung

Die Stadt Freiburg fördert die Erstellung von Variantenvergleiche zur Wärmeerzeugung (Energieversorgungskonzepte) in deren Rahmen die technisch/wirtschaftliche Machbarkeit verschiedener Energieversorgungen untersucht wird. Bei dem Energiekonzept soll auch eine Variante mit einem Blockheizkraftwerk untersucht werden. Die gesetzlichen Vorgaben des Erneuerbare-Wärme-Gesetz müssen von allen Varianten erfüllt werden.

Förderfähig sind Variantenvergleiche von Heizungen bei überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Mehrparteienobjekten größer 3 Wohneinheiten, die nicht an eine Fernwärmenutzung angeschlossen sind.

Sie können jetzt alle Anträge direkt online stellen und dadurch die durchschnittliche Bearbeitungszeit deutlich verringern. In den entsprechenden Online-Anträgen befinden sich wertvolle Tipps und Hilfestellungen mit denen Ihr Antrag schnell ausgefüllt, ggfls. zwischengespeichert und direkt an die Bearbeiter_innen übermittelt werden kann. Die ganze Abwicklung und Kommunikation erfolgt unmittelbar und transparent. Zum Ausfüllen der Anträge müssen Sie sich lediglich im Serviceportal BW anmelden.

Hier geht’s zum Online-Antrag 2.1b
Selbstverständlich können Sie Ihren Antrag weiterhin auch per Post ans Umweltschutzamt schicken. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung hier deutlich länger dauert. Eine Zusendung per E-Mail ist ausgeschlossen.

Antragsunterlagen (117,5 KB)
Förderbedingungen Heizung (327,6 KB)
DSGVO (208,1 KB)

2.1 c Umsetzungsbegleitung Heizung

Förderfähig ist die fachliche Begleitung bei der Realisierung einer Heizungsanlage bei Gebäuden größer drei Wohneinheiten, insbesondere BHKW-Anlagen, Wärmepumpen und Brennstoffzellen. Hierunter zählt auch die Optimierung des Anlagenbetriebs bis 12 Monate nach der Inbetriebnahme.

Sie können jetzt alle Anträge direkt online stellen und dadurch die durchschnittliche Bearbeitungszeit deutlich verringern. In den entsprechenden Online-Anträgen befinden sich wertvolle Tipps und Hilfestellungen mit denen Ihr Antrag schnell ausgefüllt, ggfls. zwischengespeichert und direkt an die Bearbeiter_innen übermittelt werden kann. Die ganze Abwicklung und Kommunikation erfolgt unmittelbar und transparent. Zum Ausfüllen der Anträge müssen Sie sich lediglich im Serviceportal BW anmelden.

Hier geht’s zum Online-Antrag 2.1c
Selbstverständlich können Sie Ihren Antrag weiterhin auch per Post ans Umweltschutzamt schicken. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung hier deutlich länger dauert. Eine Zusendung per E-Mail ist ausgeschlossen.

Antragsunterlagen (118,6 KB)
DSGVO (208,1 KB)

2.2. Heizungsaustausch erneuerbar

Ziel dieses Bausteins ist es, die Abschaltung besonders ineffizienter Heizungen zu fördern. Es werden die Umstellung auf umweltfreundliche Heizkessel und der Einsatz erneuerbarer Energien mit einer pauschalen Abwrackprämie bezuschusst, um den CO2-Ausstoss zu reduzieren. Für eine effiziente Fördermittelverwendung wird dieser Baustein an das Bundesförderprogramm BEG EM angelehnt, was bedeutet das zur Inanspruchnahme des Förderprogramms „Klimafreundlich Wohnen“ zunächst das Programme der BAFA zu Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) in Anspruch genommen werden muss. Informationen zum entsprechenden Förderprogramm finden Sie hier:

Voraussetzungen

  • Die Förderung kann in Anspruch genommen werden, wenn eine oder mehrere besonders ineffiziente Altanlagen ohne Brennwertnutzung auf Basis fossiler Energien oder bestehende Elektrospeicherheizungen (Nachtspeicherheizungen) ersetzt werden.
  • Die Heizung kann durch eine moderne Biomasseanlage oder effiziente Wärmepumpe ersetzt werden, ggf. mit Einbindung einer Solarthermieanlage, sowie mit  Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme oder innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbaren Energien modernisiert werden. In diesem Zusammenhang muss außerdem die gesamte Heizungsanlage optimiert werden.
  • Der Anschluss an ein Wärmenetz wird gefördert, sofern die Wärmeerzeugung, mit der das Wärmenetz gespeist wird, zumindest 25 % durch erneuerbare Energien (EE-Anteil) und/oder durch unvermeidbare Abwärme erfolgt.
  • Eine Förderung von Heizungen mit fossilen Brennstoffen ist ausgeschlossen. Dies betrifft auch Gas-Hybrid-Heizungen.
  • Gefördert wird ein Heizungsaustausch, der den aktuellen Förderrichtlinien der BEG EM entspricht und von dieser gefördert wird.

Zuschusshöhe
Pauschal max. 1.000 Euro, max. 20% der Kosten

Sie können jetzt alle Anträge direkt online stellen und dadurch die durchschnittliche Bearbeitungszeit deutlich verringern. In den entsprechenden Online-Anträgen befinden sich wertvolle Tipps und Hilfestellungen mit denen Ihr Antrag schnell ausgefüllt, ggfls. zwischengespeichert und direkt an die Bearbeiter_innen übermittelt werden kann. Die ganze Abwicklung und Kommunikation erfolgt unmittelbar und transparent. Zum Ausfüllen der Anträge müssen Sie sich lediglich im Serviceportal BW anmelden.

Hier geht’s zum Online-Antrag 2.2
Selbstverständlich können Sie Ihren Antrag weiterhin auch per Post ans Umweltschutzamt schicken. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung hier deutlich länger dauert. Eine Zusendung per E-Mail ist ausgeschlossen.

Antragsunterlagen (113,4 KB)
DSGVO (208,1 KB)

2.3 Lüftung mit Wärmerückgewinnung

Der nachträgliche Einbau von dezentralen oder zentralen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung wird bei Altbausanierungen gefördert. Eine Lüftungsanlage mit kontrollierter Wärmerückgewinnung führt die Wärme der Abluft einem Wärmetauscher zu, der die kühle Zuluft aufheizt.

Zentrale Lüftungsanlagen sorgen für eine Be-und Entlüftung des kompletten Gebäudes mit einer zentralen Einheit und über Schächte. Bei einer dezentralen Lüftungsanlage wird in jeden Raum, der belüftet werden soll eine separate Anlage in die Außenwand installiert. Ein- und Zweifamilienhäuser erhalten pauschal 1.000 Euro. Jede weitere Wohneinheit erhält 500 Euro pro Wohneinheit, bis zu maximal 4.000 Euro.
Förderbedingungen Heizung (327,6 KB)

Sie können jetzt alle Anträge direkt online stellen und dadurch die durchschnittliche Bearbeitungszeit deutlich verringern. In den entsprechenden Online-Anträgen befinden sich wertvolle Tipps und Hilfestellungen mit denen Ihr Antrag schnell ausgefüllt, ggfls. zwischengespeichert und direkt an die Bearbeiter_innen übermittelt werden kann. Die ganze Abwicklung und Kommunikation erfolgt unmittelbar und transparent. Zum Ausfüllen der Anträge müssen Sie sich lediglich im Serviceportal BW anmelden.

Hier gehts zum Online-Antrag 2.3

Selbstverständlich können Sie Ihren Antrag weiterhin auch per Post ans Umweltschutzamt schicken. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung hier deutlich länger dauert. Eine Zusendung per E-Mail ist ausgeschlossen.

Antragsunterlagen (119,6 KB)
DSGVO (208,1 KB)

3. Stromerzeugung erneuerbar mit Photovoltaik

3.1 Kostenlose Einstiegsberatung Photovoltaik

Die Stadt Freiburg bietet kostenlose, unabhängige Beratungen für Photovoltaik-Interessierte. Diese werden von Freiburger Photovoltaik-Experten und Expertinnen durchgeführt und beinhalten wirtschaftliche und technische Beratungen.

Weitere Informationen zur kostenlosen Online-Sprechstunde "Photovoltaik" finden Sie hier.

Anmeldung zur kostenlosen Online-Sprechstunde "Photovoltaik":
Hier geht´s zur Anmeldung.

3.2 Steuerberatung Photovoltaik

Die erste Steuererklärung nach der Inbetriebnahme einer PV-Anlage wird mit 500 Euro unterstützt. Voraussetzung: Beratung durch zugelassene Steuerberater_innen.
Neu: Diese Förderung ist bis 31.12.2023 befristet und wird danach eingestellt.

Förderbedingungen Stromerzeugung (315,8 KB)

Sie können jetzt alle Anträge direkt online stellen und dadurch die durchschnittliche Bearbeitungszeit deutlich verringern. In den entsprechenden Online-Anträgen befinden sich wertvolle Tipps und Hilfestellungen mit denen Ihr Antrag schnell ausgefüllt, ggfls. zwischengespeichert und direkt an die Bearbeiter_innen übermittelt werden kann. Die ganze Abwicklung und Kommunikation erfolgt unmittelbar und transparent. Zum Ausfüllen der Anträge müssen Sie sich lediglich im Serviceportal BW anmelden.

Hier geht’s zum Online-Antrag 3.2
Selbstverständlich können Sie Ihren Antrag weiterhin auch per Post ans Umweltschutzamt schicken. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung hier deutlich länger dauert. Eine Zusendung per E-Mail ist ausgeschlossen.

Antragsunterlagen (115,3 KB)
DSGVO (208,1 KB)

3.3 Photovoltaik Dachvollbelegung

Um möglichst große Photovoltaik-Anlagen zu erreichen (Dachvollbelegung) werden Anlagen gefördert, die möglichst groß dimensioniert werden. Die Kriterien für die Mindestanforderungen sind in Anlehnung an die Berechnung nach der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PVPF-VO) des Landes definiert. Förderhöhe 150 Euro/kWp. Die maximale Förderung beträgt 1.500 Euro, die Mindestförderung 200 Euro.

Gefördert werden:

  • Erwerb, Installation und Inbetriebnahme neuer Photovoltaikanlagen auf Dachflächen oder Fassaden von bestehenden Gebäuden.
  • Bei der geförderten Anlage muss es sich um eine Neuanlage auf einem bestehenden Gebäude mit Baugenehmigung vor 31.12.2021 handeln.

Bonuszahlungen gibt es für:

  • Photovoltaikanlagen auf Gründächern
  • PVT Kollektoren (Kombinierte Photovoltaik- und Solarthermieanlage)
  • Photovoltaikanlagen an Fassaden
  • Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden
  • PV-Anlagen, die als Mieterstromanlage betrieben werden

Für die Erstellung eines Photovoltaik-Gründachs erhalten Sie darüber hinaus noch eine Förderung des Gründachs durch das Förderprogramm „GebäudeGrün hoch3“ (weitere Infos dazu unter: www.freiburg.de/gg3).

Zuschusshöhe
Gefördert werden die Anlage-Leistungen, die die Mindest-Anforderungen von 0,06 Kilowatt Peak je Quadratmeter der überbauten Grundstücksfläche überschreiten. Förderhöhe 150 Euro/kWp. Die maximale Förderung beträgt 1.500 Euro, die Mindestförderung 200 Euro.

Für Gründach und PV, PVT-Kollektoren, Fassaden PV sowie denkmalgeschützte Anlagen gibt es einen Innovationsbonus von 150 Euro/kWp, max. 1.500 Euro.  Für Mieterstromanlagen gibt es einen Bonus von 15 Euro/kWp pro Wohneinheit, die am Mieterstrommodell teilnimmt, maximal 3.000 Euro.

Weitere Informationen unter den Förderrichtlinien Baustein 3:

Achtung! Aktuell werden die Anträge zu Baustein 3.3 Photovoltaik Dachvollbelegung im Serviceportal überarbeitet. Daher bitten wir Sie die Anträge im PDF auszufüllen und per Post an das Umweltschutzamt zu senden.

Die Antragsunterlagen finden Sie hier: PDF (124 KB)

Antragsunterlagen (124 KB)
DSGVO (208,1 KB)

3.4 Batteriespeicher für Photovoltaik

Es werden Batteriespeichersysteme bei der erstmaligen Errichtung von PV-Anlagen gefördert. Der Zuschuss beträgt 150 Euro/kWh nutzbare Speicherkapazität des Batteriespeichers max. 1.500 Euro.
Förderbedingungen Stromerzeugung (315,8 KB)

Achtung! Aktuell werden die Anträge zu Baustein 3.4 Batteriespeicher im Serviceportal überarbeitet. Daher bitten wir Sie die Anträge im PDF auszufüllen und per Post an das Umweltschutzamt zu senden.

Die Antragsunterlagen finden Sie hier: PDF (125,4 KB)

Antragsunterlagen (125,4 KB)
DSGVO (208,1 KB)

3.5 Balkonmodule

Mit Balkonmodulen können auch Mieterinnen und Mieter die dezentrale, erneuerbare Energieproduktion unterstützen, denen kein eigenes Dach zur Nutzung der Sonnenenergie zur Verfügung steht. Auch diese Möglichkeit fördert die Stadt Freiburg mit einem pauschalen Zuschuss von maximal 200 Euro/ Anlage und Antragsteller_in.

Voraussetzungen
Gefördert werden steckbare Stromerzeugungsgeräte (Balkonmodule).

Die Betreiber_Innen sind verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Normen im Betrieb. Beispielsweise müssen bei PV-Stromerzeugungsgeräten die Wechselrichter den Anforderungen der einschlägigen VDE-Normen entsprechen (z.B. VDE-AR-E 2100-550). In Deutschland verkaufte Balkonkraftwerke verfügen in der Regel über einen Wechselrichter mit einer Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz). Dieser sorgt dafür, dass wenn der Stecker aus der Steckdose gezogen wird, keine Spannung mehr anliegt. Für den Anschluss des Balkonmoduls ans Stromnetz sind ebenfalls Normen einzuhalten. Diese werden zum Beispiel über einen berührungsgeschützen Wieland-Stecker oder der Direktanschuss der Geräte durch eine_n zugelassenen Elektriker_in erfüllt. Ein Betrieb der Balkonmodule mit handelsüblichen Mehrfachsteckdosen ist nicht zulässig. Auf die Einhaltung des NA-Schutzes des Wechselrichters ist schon beim Kauf zu achten. Die Einhaltung der Bestimmungen und einschlägigen Normen für den sicheren Betrieb der Balkonmodule liegt bei den Betreiber_innen

Sie können jetzt alle Anträge direkt online stellen und dadurch die durchschnittliche Bearbeitungszeit deutlich verringern. In den entsprechenden Online-Anträgen befinden sich wertvolle Tipps und Hilfestellungen mit denen Ihr Antrag schnell ausgefüllt, ggfls. zwischengespeichert und direkt an die Bearbeiter_innen übermittelt werden kann. Die ganze Abwicklung und Kommunikation erfolgt unmittelbar und transparent. Zum Ausfüllen der Anträge müssen Sie sich lediglich im Serviceportal BW anmelden.

Hier geht’s zum Online-Antrag 3.5

Selbstverständlich können Sie Ihren Antrag weiterhin auch per Post ans Umweltschutzamt schicken. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung hier deutlich länger dauert. Eine Zusendung per E-Mail ist ausgeschlossen.

Für Handwerkerleistungen können Sie jährlich die Arbeitskosten bis zu 6.000 Euro  nach  § 35a Abs. 3 EStG steuermindernd geltend machen. Dies führt zu Steuerermäßigungen von bis zu  1.200 Euro pro Jahr. Ausgenommen hiervon sind jedoch Handwerkerleistungen, für die es Zuschüsse gibt. Da die  Zuschüsse der Stadt Freiburg für die energetische Sanierung nur die Gewerke betrifft, die direkt mit der Wärmedämmung bzw. dem Austausch der Fenster zu tun haben (z.B. Leistungen der Stukkateure, Dachdecker, Zimmerer, Fensterbauer), können Sie  bei Ihrer Steuererklärung Arbeitskosten für Nebenarbeiten wie Blechnerarbeiten, Treppenanpassungen, Veränderungen an der Stromversorgung usw. dennoch steuermindernd geltend machen. Das heißt also, nur die Arbeiten, die Sie von uns gefördert bekommen, können Sie nicht "absetzen". Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.

Wichtig

Bei Fragen zur Antragstellung und Antragsbearbeitung können Sie gerne Mittwoch und Donnerstag von 14 Uhr bis 17 Uhr bei dieser Telefonnummer anrufen: 0761/4001375 Hier können Sie direkt mit den entsprechenden Bearbeiter_innen Kontakt aufnehmen. Typischerweise rufen hier Bürger_innen an die Probleme beim Ausfüllen der Formulare haben, sich nach dem Stand der Bearbeitung erkundigen möchten und/oder Rückfragen zu bereits bearbeiteten haben.

Sollten Sie sich im Allgemeinen für das Förderprogramm interessieren können Sie gerne eine E-Mail an klimawohnen@stadt.freiburg.de schreiben.

Weitere Infos & Downloads

Weitere Informationen zu Förderungsmöglichkeiten:www.co2online.de/foerdermittel

Datenbank mit in Freiburg tätigen Energieberatern: www.freiburg.de/energieberatung und als pdf Energieberater in Freiburg (455,5 KB)

Weiterhin finden Sie bei der vom Land Baden-Württemberg geförderten Seite Zukunft Altbau Informationen zu den von Ihnen geplante Maßnahmen, sei es zur Dämmung von Dach und Fassade oder zum Einbau einer umweltfreundlichen Heizung. In jedem Fall ist es ratsam, sich frühzeitig zu informieren, da viele Anträge vor Beginn des Vorhabens gestellt werden müssen.

Kontakt

Umweltschutzamt Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
klimawohnen@stadt.freiburg.de
Telefon 0761 201 6188

Foto:
badenova