Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Art. 3 Abs 2 GG

Die vier Mütter des Grundgesetztes

Selbstverständlich war es nicht, dass der Gleichberechtigungsartikel in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen wurde. 1948/49 arbeiteten 61 Männer und vier Frauen im Parlamentarischen Rat an der demokratischen Verfassung des neuen deutsche Staates. Weniger den "Vätern des Grundgesetzes" als den vier "Müttern" – Frieda Nadig, Dr. Elisabeth Selbert, Dr. Helene Weber und Helene Wessel – ist es zu verdanken, dass das Grundgesetz Frauen die volle Gleichberechtigung garantiert.

Nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten wurde 1992 dem Einigungsvertrag entsprechen eine Verfassungskommission zur Überarbeitung des Grundgesetzes eingesetzt. Politisch engagierte Frauen und Frauenverbände nahmen dies zum Anlass, auf die immer noch herrschenden Missstände in Sachen Gleichberechtigung von Frauen und Männern hinzuweisen. Nach heftigen Diskussionen erreichten diese Frauen, dass 1994 der Gleichberechtigungsartikel um einen Zusatz ergänzt wurde.

"Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Kurzbiografien

Friederike (Frieda) Nadig

Friederike Nadig (1897 – 1970) trat bereits mit 16 Jahren der Arbeiterjugend bei und wurde wenig später Mitglied der SPD. Die gelernte Verkäuferin war tätig als Wohlfahrtspflegerin und Leiterin der Arbeiterwohlfahrt in Ostwestfalen. Von 1929 bis 1933 war sie Abgeordnete des Westfälischen Provinziallandtages. Ab 1947 gehörte Frieda Nadig dem Landtag Nordrhein-Westfalens an und wurde als Abgeordnete der SPD in den Parlamentarischen Rat entsandt. Nach ihrer Arbeit im Parlamentarischen Rat war sie bis 1961 Mitglied des Deutschen Bundestages, wo sie sich auf die Durchsetzung der Gleichberechtigung im Ehe- und Familienrecht konzentrierte.

Dr. Elisabeth Selbert

Elisabeth Selbert (1896 – 1986) hatte erst im Alter von 30 Jahren das Abitur nachgeholt und war als eine der ersten Frauen in der Weimarer Republik zum Jurastudium zugelassen worden. 1930 promovierte sie über das „Zerrüttungsprinzip bei der Scheidung“ und widmete sich damit einem Thema, das dem damaligen Zeitgeist weit voraus war. 1946 wurde Elisabeth Selbert in den SPD-Vorstand gewählt. Sie wirkte 1948 im Parlamentarischen Rat maßgeblich bei der Erarbeitung des Grundgesetzes mit. Drei Lesungen und Waschkörbe mit Protestschreiben aus der Öffentlichkeit waren nötig, bis die klare und uneingeschränkte Selbertsche Formulierung „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in den Grundrechte-Katalog der deutschen Verfassung aufgenommen wurde.
Als einzige der vier „Mütter des Grundgesetzes“ zog sie 1949 nicht in den Bundestag ein, sondern kehrte in ihre Anwaltspraxis zurück. Jedoch gehörte sie bis 1958 dem Hessischen Landtag sowie dem Parteivorstand der SPD an.

Dr. Helene Weber

Helene Weber (1881 – 1962), eine der ersten Studentinnen im Kaiserreich und erste Ministerialrätin Preußens, wirkte schon von 1919 – 1933 als Reichstagsabgeordnete in der Politik mit. Im Parlamentarischen Rat war Helene Weber Schriftführerin. Bis zu ihrem Tode saß die Vorsitzende der CDU-Frauenvereinigung im Bonner Parlament. Von ihr stammt der berühmte Ausspruch: „Der reine Männerstaat ist das Verderben der Völker.

Helene Wessel

Helene Wessel (1898 – 1969) trat bereits 1917 der Zentrumspartei bei, sieben Jahre später gehörte sie zum Vorstand der Partei. Von 1928 bis 1933 gehörte sie dem Preußischen Landtag als jüngste Zentrums-Abgeordnete an. Nach ihrer Arbeit im Parlamentarischen Rat leitete die Wohlfahrtspflegerin und Fürsorgerin die Zentrums-Partei ab 1949 und war damit die erste Parteivorsitzende in der deutschen Geschichte. Bis zu ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag 1952 kämpfte sie gegen die Wiederbewaffnung und für Verständigung mit den östlichen Staaten.