Betriebliche Maßnahmen

zur Unterstützung von Beschäftigten mit pflegebedürftigen Familienangehörigen

Vorteile betrieblichen Engagements:

  • Wenn Information und Beratung bei einem plötzlich eintretenden Pflegefall bereit stehen, finden die betroffenen Beschäftigten schnell tragfähige Lösungen und können sich neben der Pflege unbelasteter auf die anfallenden Tätigkeiten konzentrieren.
  • Die Leistungsbereitschaft und –fähigkeit der Beschäftigten bleibt erhalten, wenn die Stressbelastung reduziert oder vermieden werden
  • Loyalität und Arbeitszufriedenheit steigen, Fehlzeiten und Krankenstände werden reduziert
  • Qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleiben dem Unternehmen erhalten und mit ihnen das betriebliche Erfahrungswissen. Mit der Entwicklung systematischer Angebote werden erfahrene Fachkräfte gebunden.

Pflegende Angehörige, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sind hohen psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt.

Beschäftigte, die eine Pflege übernommen haben, sind andererseits häufig besonders motiviert bei der beruflichen Arbeit, da sie diese als Ausgleich zur Pflegetätigkeit wahrnehmen. Pflegende zeichnen sich meist durch hohe Motivation und Leistungsbereitschaft aus und sind in der Regel loyale und qualifizierte Mitarbeiter/innen.

Unternehmen können die Pflegeanforderungen ihrer Beschäftigten entscheidend unterstützen. Es gibt zahlreiche Maßnahmen, die sowohl den Belangen der Pflegenden als auch den Anforderungen des Unternehmens gerecht werden und die teilweise ohne großen Kostenaufwand umgesetzt werden können.

Betriebliche Maßnahmen

Ein optimales Unterstützungskonzept für pflegende Beschäftigte, das eins zu eins umgesetzt werden kann, gibt es jedoch nicht. Die einzelnen Maßnahmen sollten an den Bedürfnissen der pflegenden Beschäftigten ausgerichtet werden wie auch an den zur Verfügung stehenden betrieblichen Ressourcen und an der spezifischen Unternehmenskultur.

Sensibilisieren und Aufklären

Die Notwendigkeit für Familienangehörige die Betreuung und Pflege übernehmen zu müssen kann jeden und jede jederzeit treffen. Pflegebürftigkeit kann die eigenen Eltern, die Partnerin/ den Partner aber auch die eigenen Kinder betreffen.

Das Thema Pflege von Familienangehörigen wird in der Gesellschaft und in den Unternehmen jedoch oft in großem Umfang tabuisiert. Selten sprechen pflegende Erwerbstätigkeit von sich aus am Arbeitsplatz über ihre Belastung.

Die hohe psychischen, physischen Belastungen und finanziellen Herausforderungen, die pflegende Familienangehörigen neben der Anforderungen der Berufstätigkeit zu bewältigen haben, sind den Vorgesetzten und Kollegen oftmals nicht bekannt. Und die Pflegenden wissen oft nicht, dass ihr Unternehmen Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege anbietet.

Führungskräfte sollten über die Dringlichkeit des Themas und über den Nutzen betrieblichen Engagements informiert werden.

Betriebliche Maßnahmen:

  • Sensibilisierung der Führungskräfte und der Belegschaft
    Über betriebliche Unterstützungsmaßnahmen und ihre Vorteile für das Unternehmen informieren;
    Informationen über den Umgang mit betroffenen Mitarbeiter/innen vermitteln
    Das Thema kontinuierlich als modere Personalstrategie kommunizieren;
    Das Thema Beruf und Pflege in Mitarbeitergesprächen aufgreifen;
    Vorträge oder Trainings für Führungskräfte anbieten;
    Eine Unternehmenskultur fördern, die Pflege von Angehörigen anerkennt.
  • Kommunikation der Maßnahmen zur „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“
    Über die verfügbaren Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in der Mitarbeiterzeitung, im Intranet und mit Hilfe von Aushängen informieren.
    Vorträge zum Thema anbieten;
    Das Thema bei betrieblichen Informationsveranstaltungen einbinden.

Ziel ist es Stigmatisierung und Vorurteile abzubauen, auf die Situation der Betroffenen aufmerksam zu machen und die vorhandenen Unterstützungsleistungen allen bekannt zu machen, damit bei Bedarf schnell darauf zurückgegriffen werden kann.

Aufklärung über die wachsende Zahl der betroffenen Familien und über die besondere Situation pflegender Kolleginnen und Kollegen kann sehr viel bewirken.

Wird das Thema im Unternehmen aufgegriffen und positiv unterstützt, zeigen Vorgesetzte und Kollegen oft Verständnis und versuchen die pflegende Kolleginnen und Kollegen aktiv zu unterstützen.

Informieren, Beraten, Vermitteln

Die Beschaffung von Informationen über finanzielle, medizinische und pflegerische Hilfen stellt für viele pflegende Angehörige eine zeitraubende und mühselige Aufgabe dar. Es müssen viele verschiedene Stellen und Ansprechpartner kontaktiert werden um das komplexe Pflegearrangement zu organisieren und notwendige Informationen zum Umgang mit der Erkrankung des Angehörigen zu erhalten.

  • Bereitstellung von Informationsmaterial
    Sehr hilfreich ist es, wenn die Unternehmen Informationsmaterial bereit halten, das bei Bedarf den pflegenden Beschäftigten zur Verfügung gestellt wird, damit die zeitraubende Informationssuche erleichtert wird. Hilfreich sind Informationen zu Beratungsstellen, Infotelefone, Ambulante Dienste und Pflegeeinrichtungen, Pflegekurse, Angehörigengesprächskreise, Leistungen der Pflegeversicherung und natürlich zu innerbetrieblichen Hilfen und Angeboten. Dies kann in Form von Faltblättern, Broschüren, im Intranet oder als „Pflegekoffer“ mit verschiedenen Informationsangeboten zur Verfügung gestellt werden.
    Gerne unterstützt Sie die FWTM bei der Zusammenstellung des Informationsmaterials. Hilfreiche Informationen finden Sie auch in der Rubrik „Informationen für Pflegende“
  • Ansprechpartner/-in im Unternehmen zum Thema „Beruf und Pflege“ benennen, die über die betrieblichen Maßnahmen informieren und erste Hinweise zu Anlaufstellen und Infotelefonen geben können.
  • Beratungsangebote zur Organisation und Finanzierung der Pflege bieten den Pflegenden schnelle Orientierung und Information. Auch die Vermittlung von externen Beratungsanbietern ist für die Pflegenden sehr hilfreich, besonders am Beginn der Pflegesituation.
  • Seminare und Schulungen für pflegende Angehörige anbieten (s.u. Personentwicklung)
  • Gründung von Betroffenengruppen
    Besonders hilfreich ist die Einrichtung fester Treffpunkte am Arbeitsplatz und / oder regelmäßige Gesprächszeiten innerhalb der eigentlichen Arbeitszeit.

Zeitliche Souveränität und Erreichbarkeit gewähren

Pflegende Familienangehörige, die gleichzeitig einer Erwerbstätigkeit nachgehen, stehen in der Regel unter einem enormen Zeitdruck. Es erfordert einen hohen Einsatz und einiges an Organisationstalent die verschiedenen Anforderungen und Aufgaben adäquat zu erfüllen. Bei unvorhergesehenen Ereignissen kommt die minutiös geplante Organisation schnell ins Wanken. Oft lässt sich die Pflegeverpflichtung nicht mit starren Arbeitszeiten vereinbaren. Auch ist es von entscheidender Bedeutung, dass sie für Notsituationen erreichbar sind.

Mögliche Maßnahmen:

  • Flexibilisierung von Arbeitszeit (Gleitzeitmodelle, Arbeitszeitkonten) Weitgehend frei einteilbare Arbeitszeiten erleichtern den Pflegenden die Organisation des meist recht komplexen Pflegearrangements. Informationen zu Arbeitszeitmodellen finden Sie hier,
  • Flexibilisierung des Arbeitsortes / (Alternierende Telearbeit / Home-Office) Die Pflegenden können tage- oder stundenweise von zu Hause aus arbeiten, falls dies mit dem anfallenden Tätigkeitsbereich und mit den Pflegetätigkeiten vereinbar ist.
  • Reduzierung der Arbeitszeit. Eine Reduzierung der Arbeitszeit kann es erwerbstätigen Pflegenden ermöglichen, ihre Berufstätigkeit beizubehalten und trotzdem die häusliche Pflege zu organisieren und zu gewährleisten. Welcher Arbeitszeitumfang im konkreten Fall sinnvoll und umsetzbar ist, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.
  • Kurzfristige Freistellung (außerhalb des Urlaubsanspruches, evt. unbezahlt) und Sonderurlaub sind vor allem bei plötzlicher und unerwarteter Verschlechterung der Pflegesituation wichtige Maßnahmen. Sie verschaffen die notwendige Zeit, um neue Informationen zu sammeln und das Pflegearrangement (um) zu organisieren. Wesentlich ist eine schnelle und unbürokratische Handhabung der Freistellungen.
  • Job-Sharing und Teamarbeit. Absprachen unter den Kolleg/innen können Freiräume schaffen. Vertretungen können garantieren, dass die laufenden Arbeiten nicht beeinträchtigt werden, wenn die Pflegenden kurzfristige Freistellungen brauchen. Pflegende Angehörige arbeiten in der Regel auch gerne nachmittags, da die Pflege meist nicht mit Öffnungszeiten öffentlicher Einrichtungen zu koordinieren ist. Das erleichtert ein Job-Sharing mit teilzeitbeschäftigten Eltern.
  • Erlaubnis zur privaten Nutzung von Telefon (Erreichbarkeit, Absprechen von Arztterminen) und Internet (für kurzfristige Recherche).
    Pflegende müssen für Notfälle kurzfristig erreichbar sein. Wenn Pflegende am Arbeitsplatz über die Nummer des Arbeitgebers oder über das Mobiltelefon erreichbar sein können ist dies eine wichtige Unterstützung.
    Wenn kurzfristig Informationsbedarf besteht, kann es auch sehr hilfreich sein, wenn Pflegende am Arbeitsplatz übers Internet notwenige Recherchen ausführen dürfen, auch wenn das im Betrieb sonst nicht üblich ist.
  • Besondere Berücksichtigung bei der Urlaubsplanung, bei Dienstreisen und wenn Überstunden anfallen erleichtern den Pflegenden ihre Doppelbelastung. Damit es nicht zu Unmut kommt, sollten die Kolleginnen und Kollegen für das Thema Pflege und Beruf sensibilisiert und über die Situation der Pflegenden informiert worden sein.

Finanzielle Hilfen und betriebliche Serviceleistungen

Bei Eintreten der Pflegebedürftigkeit gibt es Leistungen von den Pflegekassen, die aber in der Regel den Bedarf bei weitem nicht decken. Da viele Beschäftigte die Arbeitszeit reduzieren müssen, ist das Geld in Zeiten der Doppelbelastung von Berufstätigkeit und Pflege besonders knapp.

Wird eine Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung notwendig, stehen die pflegenden Familienangehörigen oft vor hohen finanziellen Zusatzbelastungen bis hin zu existenziellen Problemen.

Hinzu kommt, dass viele ältere Menschen zwar Betreuung und in gewissem Umfang auch Pflege benötigen, aber vom Gesetz nicht als pflegebedürftig angesehen werden und deshalb keine Leistungen von den Pflegekassen erhalten.

Mögliche Maßnahmen

  • Vergabe zinsgünstiger Darlehen zum Beispiel zur Wohnraumanpassung oder für einen Umzug.
  • Beteilung an den Kosten für die Wohnraumanpassung oder für haushaltsnahe Dienstleistungen.

Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers.

  • Die Bereitstellung von Informationen für Beschäftigte zur Absetzbarkeit von Pflegekosten ist oft schon sehr hilfreich. Eine Zusammenstellung der Informationen finden Sie auf der Internetseite von Mittelstand und Familie
  • Anmietung von Betreuungs- und Pflegeplätzen für die pflegebedürftigen Angehörigen der Beschäftigten
    Unternehmen können z.B. Verträge mit Pflegeeinrichtungen abschließen, damit pflegebedürftige Angehörigen dort kurzfristig untergebracht werden können. Die Pflegeversicherung kommt dann bspw. für die Zeit der Belegung auf, das Unternehmen für einen gewissen Betrag solange die Plätze für die Betriebsangehörigen reserviert sind. Den Beschäftigten steht somit kurzfristig ein Pflegeplatz für ihre Angehörigen zur Verfügung.

Personalentwicklung

Pflegende sind oft nur eingeschränkt zeitlich flexibel, das verhindert eine regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen. Pflegende während einer längeren Freistellung brauchen Gelegenheiten, um den Kontakt zum Unternehmen zu halten und einem Know-How Verlust entgegenzuwirken.

Pflegende Angehörige, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sind hohen Belastungen ausgesetzt. Freizeit, Pausenzeiten und Urlaub wird von den Beschäftigten oft nicht zu Erholung sondern in die Betreuung und Pflege des Pflegebedürftigen investiert.

Zu der hohen psychischen Belastung kommt oft auch eine hohe physische Belastung. Durch die Doppelbelastung leiden die Pflegenden häufig unter gesundheitlichen Problemen wie Rücken- und Gelenkbeschwerden oder psychosomatischen Beschwerden.

Mögliche Maßnahmen:

  • Die Situation pflegender (und betreuender) Mitarbeiter/-innen sollte bei der Wahl des Ortes und Zeitpunkts von Fortbildungsmaßnahmen berücksichtigt werden
  • Pflegende Mitarbeiter/-innen während längerer Freistellungen sollten bei der Vergabe von Fortbildungsangeboten berücksichtigt werden, damit das Know-How nicht verloren geht und der Kontakt zum Unternehmen erhalten bleibt.
  • Kurse zu Krankheitsbildern und Pflegetechniken (z.B. Rückenschonendes Arbeiten), zu Stressbewältigung, Entspannungstechniken und Zeitmanagement für pflegende Mitarbeiter/-innen vermitteln notwendige Informationen und Techniken zur Bewältigung der Belastung.

Weiterführende Informationen:

  • Broschüre: Eltern pflegen. So können Arbeitsgeber Beschäftigte mit zu pflegenden Angehörigen unterstützen – Vorteile einer familienbewussten Personalpolitik.
  • Ausführliche Informationen zum Themenfeld „Beruf und Angehörigenpflege“ finden Sie auf dem Portal „Mittelstand und Familie“ und hier.
  • Broschüre: Vereinbarkeit von Beruf und Pflege – Ein Handlungsfeld für Betriebsräte, DGB Bundesvorstand, BMFSFJ, ESF
  • Broschüre: Pflege und Beruf. Bildungsmaterialien für betriebliche Interessenvertretungen zur Verbesserung der Vereinbarkeitssituation von Beschäftigten mit Pflegeverantwortung, DGB Bundesvorstand, BMFSFJ, ESF
  • Broschüre: Beruf und Pflege vereinbaren (868,6 KB). Informationen für Arbeitgeber und Beschäftigte. MfASGF Land Brandenburg

Newsletter


Kontakt

Wirtschaftsförderung

Franziska Hoferer

Tel. 0761/ 3881 - 1220

familienfreundlich@fwtm.de

Die FWTM ist Mitglied im bundesweiten Unternehmensnetzwerk "Erfolgsfaktor Familie".