Finanzierung von Belegplätzen in bestehenden Kindertageseinrichtungen
Der Erwerb von Belegrechten in bestehenden Einrichtungen ist eine gute Alternative für mittlere und kleine Unternehmen, die ihre Beschäftigten bei der passgenauen Betreuung ihrer Kinder unterstützen möchten. Die Unternehmen sichern hierdurch Belegrechte oder bevorzugte Platzvergabe für Mitarbeiterkinder in bereits bestehenden Einrichtungen.
Als Gegenleistung erhält die Einrichtung finanzielle Förderung durch die Unternehmen. Der finanzielle Beitrag der Unternehmen kann unterschiedlich ausgestaltet werden. Über Inhalt und Umfang der Leistungen der Unternehmen und der Träger wird eine vertragliche Vereinbarung getroffen.
Regelungen, unter welchen Umständen die Einrichtung die Plätze anderweitig vergeben kann, wenn der Bedarf beim Unternehmen geringer ist, sichern Träger wie Unternehmen größtmögliche Flexibilität. Die Eltern erhalten so eine verlässliche Kinderbetreuung und die Unternehmen haben hohe Flexibilität hinsichtlich der wechselnden Betreuungsbedarfe.
Eine Mustervereinbarung finden Sie in der Broschüre „Betrieblich unterstütze Kinderbetreuung. Leitfaden für Unternehmen“
Unternehmen können auch mit Einrichtungen kooperieren, um die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen den Bedürfnissen des Unternehmens anzupassen. Die Beschäftigten können dann bspw. auf erweiterte Öffnungszeiten zurückgreifen, die vom Unternehmen finanziert / unterstützt werden. Die genauen Modalitäten und die finanziellen Regelungen werden vertraglich geregelt.